Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„ 1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
2. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte
berührt.
2.
Die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather
Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“