Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erläutert den Sachverhalt. Aus den Reihen des Ausschusses wird der Einfahrtsbereich des Einkaufszentrums Nord kritisiert. Ferner wird die Befürchtung geäußert, dass der Status des Nahversorgungszentrums Nord als Konkurrenz zur Erkelenzer Innenstadt wachse. Letzterem tritt Technischer Beigeordneter Lurweg entgegen, da die jetzige Bebauung weit hinter der ursprünglich geplanten Bebauung zurück bliebe. Ferner könne man nicht vom Einkauf auf der grünen Wiese sprechen, da im Nahversorgungszentrum Nord keine zentrenrelevanten Sortimente angeboten würden. Darüber hinaus ergebe sich die Vergrößerung des Geschäftzentrums auch durch den Bevölkerungszuwachs im nördlichen Bereich des Stadtgebietes. Bei dem geplanten Getränkemarkt handele es sich um einen geschlossenen Baukörper. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen. 2. Die Einleitung des Satzungsverfahrens für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hiermit beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1. i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis:13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen |
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