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Vorlage - A 80/026/2007  

 
 
Betreff: Förderung der Gastronomie durch Einführung eines Gestaltungsleitfadens
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:80
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
29.05.2007 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2007 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.06.2007 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 12.12.06 wurde mitgeteilt, dass der Initiativkreis Stadtmarketing sich mit dem Thema Außengastronomieflächen beschäftigt.

 

Die Qualität des gastronomischen Angebot in Erkelenz hat auch Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche. Insbesondere der Einzelhandel in der Innenstadt ist an einem qualitativ guten gastronomischen Angebot interessiert, um den „Innenstadtbummel“ als Erlebnis vom unpersönlichen Einkauf auf der „grünen Wiese“ positiv abgrenzen zu können. Die Gastronomie kommt dieser Nachfrage durch verstärkte Aktionen und attraktive Angebote im Außenbereich entgegen. Es zeigten sich allerdings in der Vergangenheit auch Konfliktfelder, die im Wesentlichen auf Interessenskollisionen mit Marktbeschickern und Anliegern beruhten. In einer Vielzahl von Gesprächen konnten die Differenzen weitgehend abgebaut werden. Grundlegende Regelungen, welche die Interessenlage der Gastronomie berücksichtigen, stehen jedoch noch aus.

 

Für Gastwirte, die eine Außengastronomie betreiben und hierfür öffentliche Flächen in Anspruch nehmen wollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies gilt für jede Form von Gastronomiebetrieb wie Restaurant, Imbissstube, Biergarten, Eiscafe etc. und ist auch unabhängig von der Größe der geplanten Außengastronomie.

 

Neben der Einholung von entsprechenden Genehmigungen (Konzessionierung etc.) müssen bei der Nutzung von öffentlichen Flächen verschiedene andere Vorgaben beachtet werden, beispielsweise

§         Mindestabstände, damit Fußgänger bzw. Verkehr nicht beeinträchtigt werden

§         Bewegungsflächen, die für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei einzuhalten sind,

§         Berücksichtigung von anderen öffentlichen Veranstaltungen (Wochenmarkt, Kirmes, Stadtfeste)

 

Die Vergabe der betreffenden Flächen erfolgt in Erkelenz bisher aufgrund von Einzelfallentscheidungen durch die Verwaltung. Aspekte der Verkehrssicherheit wurden stets berücksichtigt.

 

Aber auch eine generelle Abstimmung bei der Materialwahl (Außenmöblierung, Schirme, Tische, Stühle, Windfänge, etc.) ist als wichtiger Beitrag zur Schaffung eines ansprechenden Stadtbildes und einer hohen Aufenthaltsqualität der Erkelenzer Innenstadt zu verstehen. Eine klare Fassung in eine Gestaltungsrichtlinie gibt es bisher jedoch nicht.

 

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, einen „Ratgeber für Gastronomie bezüglich Nutzung von Außenflächen“ zu entwerfen und den betroffenen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Dabei soll den unterschiedlichen Gegebenheiten (unmittelbarer Innenstadtbereich, Außenbereich) Rechnung getragen werden.

 

Die entsprechenden Empfehlungen für die Erkelenzer Gastronomen sollen möglichst liberal gestaltet werden. Eine erste Abstimmung mit betroffenen Gastronomen bei einem Treffen am 24. Januar 2007 wurde bereits vorgenommen. Auch finanzielle Aspekte (bezüglich nötiger Anschaffungen aufgrund der Umstellung der Außenmöblierung durch die Gastronomen) sind zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den Aufbau des Gestaltungsleitfadens mit Informationen und Erfahrungen anderer Kommunen zu diesem Thema anzureichern. Weitere Absprachen mit den Gastronomen sind ebenfalls geplant.

 

Die Einführung des Gestaltungsleitfadens kann nur mit Beteiligung der im Stadtgebiet tätigen Gastronomie- und Hotelbetriebe realisiert werden kann, um die Erfahrungswerte und Meinungen der Gastronomen bzw. Hoteliers von Beginn an in eine etwaige Konzeption einfließen zu lassen. Das Vorhaben kann darüber hinaus nur schrittweise durchgeführt werden, um die finanzielle Belastung für alle Beteiligten möglichst in Bezug auf künftige Investitionen (Möblierung, Wind- und Sonnenschutz, Abgrenzungen, Blumengefäße etc.) gering zu halten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Sinne der Vorlage zu verfahren.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine