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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über den von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Kuckum wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum wird hiermit als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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