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Bezeichnung: |
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz |
Gremium: |
Rat der Stadt Erkelenz |
Datum: |
Mi, 13.05.2020 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 18:17 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Stadthalle |
Ort: |
Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
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A 10/989/2020 |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 28.04.2020 |
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Ö 3.1 |
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32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/520/2020 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ |
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28.04.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 6.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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07.05.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 2.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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13.05.2020 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 3.2 |
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5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/521/2020 |
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 06.05.2020 |
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Ö 4.1 |
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Überarbeitung der Forderungen der Stadt Erkelenz im Hinblick auf die Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg |
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A 61/519/2020 |
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Ö 5 |
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Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.01.2020: Rentnern/innen/Pensionären/innen, die weniger als 1000 Euro monatlich zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben, den 1. Hund steuerfrei zu bescheiden |
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A 20/495/2020 |
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Ö 6 |
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Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.02.2020: Freilaufwiese für Hunde im Ziegelweiherpark |
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A 60/129/2020 |
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Ö 7 |
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.04.2020: Die Stadt Erkelenz schließt sich dem Bündnis "Städte sicherer Häfen" an |
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. II/024/2020 |
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Ö 8 |
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Entwidmung Friedhof Immerath
hier:
1) Entwidmung Friedhof Immerath
2) 7. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 |
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A 60/130/2020 |
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Ö 9 |
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Beschaffung eines Löschfahrzeuges (Mittleres Löschfahrzeug [MLF]) für die Löscheinheit Golkrath-Matzerath |
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A 30/226/2020 |
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Ö 10 |
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Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF10) für den Feuerwehrstandort KKUOB (Kuckum, Keyenberg, Unter-/Oberwestrich und Berverath) |
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A 30/227/2020 |
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Ö 11 |
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Besetzung der Ausschüsse und Gremien |
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A 10/990/2020 |
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Ö 12 |
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Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Borschemich aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme |
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A 30/228/2020 |
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Ö 13 |
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Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2019 und des Lageberichtes gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW |
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A 20/496/2020 |
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Ö 14 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 14.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
hier: Maßnahme „H06020902 - Erweiterung des städtischen Kindergartens Lövenich“ um zwei Gruppen |
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A 20/497/2020 |
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Ö 14.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 26.01.2020 bis 19.04.2020 |
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A 20/498/2020 |
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Ö 15 |
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Fragestunden für Einwohner/innen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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