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Vorlage - A 20/495/2020  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.01.2020: Rentnern/innen/Pensionären/innen, die weniger als 1000 Euro monatlich zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben, den 1. Hund steuerfrei zu bescheiden
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.05.2020 
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.01.2020  

Tatbestand:

Die Fraktion der Bürgerpartei beantragt am 23.01.2020 der Stadtrat möge beschließen:

 

„… Rentnern/innen/Pensionären/innen, die weniger als 1000 Euro monatlich zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben, den 1. Hund steuerfrei zu bescheiden.“

 

Begründet wird der Antrag damit, dass gerade ältere und besonders alleinstehende Menschen oft nur noch einen Hund haben, der sie durch das Leben begleitet. Weiter wird ausgeführt, dass für viele die Rente/Pension gerade mal ausreicht, um das eigene Leben zu finanzieren. Eine Hundesteuerbefreiung würde sicherlich so einigen Senioren auch den Anreiz geben, Hunde aus dem Tierheim zu holen. Daneben wird im Antrag noch ausgeführt, dass derzeit offiziell 4.258 Hunde in Erkelenz registriert sind. Der Hundesteuersatz betrage durchschnittlich 56 € pro Jahr. Darauf aufbauend wird gemutmaßt, dass, wenn ca. 15 % der Rentner einen Hund besitzen, dies 638 Hunde wären und damit einen Ausfall von ca. 35.700 € an Hundesteuer ergeben würde. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass dieser Ertragsausfall ja sicherlich zum Wohle der Senioren und der Hunde zu verkraften wäre.

 

Im Stadtgebiet sind zum 31.12.2018 insgesamt 4.258 Hunde angemeldet. Die aktuelle Erkelenzer Hundesteuersatzung sieht jedoch bereits aktuell im § 3 Steuerbefreiungs- und im § 4 Steuerermäßigungsmöglichkeiten vor.

 

So ist im § 4 Abs. 3 der Hundesteuersatzung aufgeführt, dassFür Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19 - 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen die Steuer auf 25 % des Steuersatzes nach § 2, jedoch nur für einen Hund, gesenkt [wird]…“

 

Dieser § 4 Absatz 3 enthält genau den Personenkreis/den Sachverhalt, auf den der Antrag der Bürgerpartei abzielt. Die aktuelle Hundesteuer von 56,00 € wird danach bei Vorliegen der Voraussetzungen  auf 14,00 €/ Jahr reduziert. Dies entspricht umgerechnet auf einen Monat gerundet 1,17 €. Aktuell nehmen 66 Personen diese Möglichkeit der Steuerreduzierung in Anspruch.

 

Bei der Hundesteuer steht jedoch nicht die Erzielung von Erträgen im Vordergrund, sondern der Gesetzgeber verfolgt mit der Hundesteuer insbesondere auch eine ordnungspolitische Wirkung. Eine Reduzierung für einzelne Bevölkerungsgruppen auf 0 € würde diesen Gedanken jedoch völlig konterkarieren. Zudem müsste man sich die Frage stellen, ob einem Personenkreis, der nicht in der Lage sein soll 1,17 € im Monat für die Hundesteuer aufzubringen,  überhaupt ein Hund anvertraut werden sollte. Wäre doch zu befürchten, dass die mit der Haltung eines Hundes einhergehenden jährlichen Kosten für Futter, Impf- und Arztkosten etc., die ungleich höher als 1,17 €/ Monat sind, nicht aufgebracht werden und sich dies zu Lasten des Tierwohls auswirken würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung reichen daher die in den §§ 3 und 4 der Erkelenzer Hundesteuersatzung aufgeführten Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungsvoraussetzungen bereits aktuell völlig aus. Eine weitergehende Reduzierung bzw. Befreiung sollte daher nicht erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„...“

 


Finanzielle Auswirkungen:

aktuell 924 € (66 * 14,00 €).


Anlage:

Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.01.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.01.2020 (384 KB)