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Vorlage - A 60/129/2020  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.02.2020: Freilaufwiese für Hunde im Ziegelweiherpark
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.05.2020 
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.02.2020  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 18.02.2020 stellt die Fraktion der Bürgerpartei den Antrag, der Rat bzw. der StaBaWiBe möge beschließen, in der Stadt Erkelenz eine Freilaufwiese für Hunde zu schaffen, vorzugsweise am hinteren Ende des Ziegelweiherparks.

 

Die Fraktion begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass in Erkelenz derzeit über 4.200 Hunde registriert sind und sich wahrscheinlich ein Großteil davon in der Innenstadt befindet. Aufgrund der Leinenpflicht können sich die Hunde gerade in der Innenstadt nicht artgerecht bewegen. Deshalb würden es Hundebesitzer sicherlich begrüßen, nicht auf Freilaufmöglichkeiten anderer Städte oder Vereine ausweichen zu müssen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fraktion der Bürgerpartei meint in Ihrem Antrag offensichtlich eine Freifläche im Bereich des Ziegelweiherparks in Richtung der Straße „Buscherkamp“. Grundvoraussetzung für eine derartige spezielle Freilauffläche wäre neben der Unterhaltung und Reinigung, ein abgegrenzter Bereich, der baulich so hergerichtet werden müsste, dass ein Verlassen des Geländes durch die Hunde ausgeschlossen wäre. Außerdem müsste die Wiese abseits von Fahrrad- oder Wanderwegen liegen und dürfte ausschließlich von Hundebesitzern genutzt werden (Zutrittskontrolle). Genau dies ist aber in den öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Erkelenz nicht gewünscht, da diese Anlagen allen Bürgern zur Verfügung stehen sollen. Die öffentlichen Grünflächen im Bereich der Innenstadt und hierzu gehört auch der seinerzeit mit Landeszuwendungen geförderte Ziegelweiherpark, weisen zudem nicht die Größe auf, in denen ein Freilaufbereich ohne die Verletzung der Interessen der übrigen Nutzer, insbesondere Familien mit Kindern, geschaffen werden könnte. In zentralen innerörtlichen Lagen muss zudem auch der Lärmpegel berücksichtigt werden, den mehrere Hunde zwangsläufig verursachen. Zudem wäre die Herstellung eines abgegrenzten Bereiches nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen außerdem, dass die Freilaufbereiche verstärkt mit Hundekot verschmutzt sind und dadurch mit deutlich höheren Unterhaltungs- und Reinigungsaufwand zu rechnen ist, der von allen Bürgern zu tragen wäre.  

 

Im Ergebnis ist eine solche Hundewiese als städtische Einrichtung in Erkelenz nicht

umsetzbar. Zudem müssten dann im Rahmen der Gleichbehandlung solche Einrichtungen in mehreren Ortslagen angeboten werden, andere Tierhalter dann auch Ansprüche auf öffentliche Einrichtungen geltend machen könnten und dies ggf. erhebliche finanzielle und personelle Mittel binden würde.

 

Eine rechtliche Verpflichtung zur Bereithaltung spezieller Hundefreilaufflächen besteht im Übrigen nur dann, wenn durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnung im gesamten Gemeindegebiet für alle Hunde generelles Leinengebot besteht. Dies ist aber in Erkelenz nicht der Fall. Lediglich auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Außerhalb dieser Bereiche, insbesondere auf Wirtschaftswegen, sind Hunde nur bei Begegnung mit anderen Nutzern, im Bereich unübersichtlicher Kreuzungen und an anderen unübersichtlichen Stellen anzuleinen. Das Stadtgebiet Erkelenz bietet Hundebesitzern außerhalb dieser Zonen mit Anleinpflicht genügend Möglichkeiten, Hunde auch frei laufen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Zahl der Hundehalter hiervon auch Gebrauch machen. Aufgrund der ländlichen Struktur sieht es die Verwaltung deshalb auch nicht als öffentliche Aufgabe an, spezielle Hundefreilaufflächen einzurichten und zu unterhalten.

 

Wie bereits in gleich oder ähnlich lautenden Anträgen aus der Vergangenheit dargelegt, wäre die ideale Lösung eine private Freifläche, die ausschließlich von Hundehaltern genutzt werden darf. Die Verwaltung ist nach wie vor für derartige Vorschläge offen und würde sich auch mit Grundstückseigentümern zur Umsetzung der Interessen der Hundebesitzer in Verbindung setzen. Öffentliche Flächen stehen allerdings für eine dauerhafte Lösung nicht zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag deshalb abzulehnen. Sollte sich eine Interessengemeinschaft bilden, die auf privater Basis eine Freilauffläche für Hunde betreiben möchte, so wird die Verwaltung hierbei gerne unterstützend tätig.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

"Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, in der Stadt Erkelenz eine Freilaufwiese für Hunde zu schaffen, vorzugsweise am hinteren Ende des Ziegelweiherparks.“


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlage:

Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.02.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.02.2020 (367 KB)