Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/520/2020  

 
 
Betreff: 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
28.04.2020 
38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.05.2020 
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange 32. Änd. FNP der Stadt Erkelenz  
Übersicht Geltungsbereich 32. Änd. FNP der Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, aufzustellen. Des Weiteren hat der Rat in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Termins der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 1 / 2020 vom  10.01.2020 bekannt gemacht.

Seitens der Öffentlichkeit wurden  während des  Beteiligungsverfahrens vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß 13 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 11.01.2020  an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

 

Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 10.01.2020 beteiligt. Die geplante 13. Sitzung des Bezirksausschusses am 10.03.2020 entfiel aufgrund der Corona-Pandemie.

 

In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, hier der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung beschlossen werden.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der Beteiligung  gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.

3. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange 32. Änd. FNP der Stadt Erkelenz (356 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 32. Änd. FNP der Stadt Erkelenz (385 KB)