Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/496/2020  

 
 
Betreff: Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2019 und des Lageberichtes gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.05.2020 
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2019 wurde gem. § 95 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht am 30. März 2020 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes und des Lageberichtes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 102 Abs. 1 GO NRW. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2019 und des dazugehörigen Lageberichtes. Der Rat stellt schließlich den durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss und Lagebericht bis spätestens zum 31.12.2020 durch Beschluss fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 

Ohne dieser noch zu erfolgenden Prüfung zu sehr vorweg zu greifen, können bereits hier einige wichtige Kennzahlen veröffentlicht werden: Die 2019er-Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.648.026,92 Euro ab. Soweit die Prüfung keine Beanstandungen ergeben, erhöht sich dadurch der Bestand der Ausgleichsrücklage auf 25.381.489,54 Euro (Stand zum NKF-Beginn am 01.01.2007: 14.705.653,00 Euro). Das Eigenkapital erreicht ebenso einen neuen Höchstwert von 216.244.949,69 Euro (01.01.2007: 206.506.615,99 Euro). Die Verbindlichkeiten aus „Krediten für Investitionen“ konnten zum Jahresultimo um 1.650.232,10 Euro auf nunmehr nur noch 9.142.866,47 Euro (01.01.2007: 29.239.941,67 Euro) reduziert werden.

 

Weitere interessante Details zum 2019er Jahresabschlussentwurf können dem in Allris im Ordner „Dokumente“, Unterordner „Hauptausschuss“, hinterlegten Powerpointvortrag „Jahresabschlussentwurf_2019“ entnommen werden.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zuge­leitet worden.

 

2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Jahresabschlusses 2019

(wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung (Amt 14) zugeleitet)