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Beschluss: „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Borschemich Flur 8, Flurstück 30 (1.412 m²), 35 (410 m²), 44 (104 m²), 143 (478 m²), 158 (920 m²), 159 (393 m²) aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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