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Tatbestand: Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weist einen hohen Betreuungsbedarf im Bereich der Ortslagen Lövenich/ Kleinbouslar/ Katzem aus.
Trotz der bereits eingerechneten Steigerung der Platzzahlen zum 01.08.2021 durch Fertigstellung der Erweiterung des kath. Kindergartens in Lövenich, besteht dringender Handlungsbedarf. Zum 01.08.2022 werden im Ü-3 Bereich bereits 33 Plätze fehlen, hinzu kommt eine sehr starke Nachfrage nach U-3 Plätzen, die bereits jetzt nicht gedeckt werden kann, so dass die Verwaltung in Gesprächen mit Eltern schon eine Zwischenlösung fokussieren musste. Um möglichst in der Ortslage die Bedarfe abzudecken, soll die städt. Kindertagesstätte in Lövenich um zwei Gruppen erweitert werden. Ob mit der Planung, wegen des eingeschränkten Grundstücks und den Auswirkungen auf die Raumplanung, auch U-3 Plätze ermöglicht werden, wird derzeit mit dem Landschaftsverband abgeklärt.
Durch das Hochbauamt wurden die Möglichkeiten einer Erweiterung auf dem Grundstück geprüft, ein Vorentwurf zur Erweiterung der Einrichtung erarbeitet und eine erste Kostenschätzung aufgestellt. Der Entwurf sieht einen zweigeschossigen Anbau vor, der jeweils einen Gruppenraum, einen Gruppennebenraum, einen Sanitär- und einen Abstellraum vor. Ferner soll die Einrichtung einen neuen Personalraum, eine barrierefreie Toilette sowie zwei kleinere Räume zu Therapiezwecken oder Elterngesprächen vorsehen.
Die Kosten der baulichen Erweiterung werden auf der Grundlage des ersten Vorentwurfes auf ca. 850.000,00 Euro geschätzt, hinzukommen noch nicht abschließend ermittelte Kosten für die Ausstattung und einer eventuellen Erweiterung und Umgestaltung des Außengeländes. Aus Erfahrungswerten werden diese Kosten mit ca. 150.000,00 Euro veranschlagt, so dass insgesamt in den Jahren 2020 und 2021 1.000.000,00 Euro zu finanzieren sind.
Zur weiteren Ausarbeitung der Planung ist die Beauftragung eines Architekturbüros sowie von Fachplanern, hier vor allem Haustechnik, Vermessung und Brandschutzplanung erforderlich, da einerseits keine ausreichenden Personalkapazitäten im Hochbauamt zur Verfügung stehen und andererseits aufgrund der Urheberrechte an dem bestehenden Kindergarten das damalige Architektenbüro zu beauftragen ist.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme soll die Planung noch in diesem Jahr bis zur Ausschreibungsreife erfolgen, so dass nach Möglichkeit im Frühjahr 2021 die Baumaßnahme begonnen werden kann. Um die Finanzierung der Maßnahme bis dahin zu sichern, werden noch in diesem Jahr außerplanmäßige Zahlungsmittel von 150.000,00 Euro benötigt. Ob darüber hinaus noch in diesem Jahr Aufträge für die Erstellung des Baukörpers etc. vergeben werden müssen, ist derzeit noch nicht absehbar. Diese evtl. Aufträge würden dann definitiv erst im nächsten Jahr zu Auszahlungen führen. In diesem Fall müssten evtl. im späteren Jahresverlauf außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Zur Deckung der Auszahlungen von 150.000,00 Euro für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lövenich können die Mittel bei der Maßnahme „H10060303 – Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus“ aufgrund eines verzögerten Beginns der Maßnahme entsprechend gekürzt werden.
Zur Finanzierung der Maßnahme wird ein Antrag zur Förderung der Maßnahme beim Landschaftsverband gestellt. Nach derzeitigem Stand wird jeder neue, durch Jugendhilfeplanung abgesicherte Betreuungsplatz mit 30.000 Euro gefördert, wobei 10 Prozent der Kosten durch den Träger zu finanzieren sind. Mit dem Bauvorhaben könnten maximal Zuweisungen für eine Platzerweiterung um 40 Betreuungsplätze beantragt werden.
Aufgrund der Erheblichkeit der bisher nicht veranschlagten Auszahlungen für die Maßnahme „H06020902 - Erweiterung des städtischen Kindergartens Lövenich“ sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass solche Auszahlungen nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen vorher zustimmt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Den außerplanmäßigen Auszahlungen von 150.000,00 Euro bei der Maßnahme H06020902 – Erweiterung des städtischen Kindergartens Lövenich“ - wird gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mittelübertrag von der Maßnahme „H10060303 – Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus“ in gleicher Höhe.“
Finanzielle Auswirkungen: 2020 150.000 Euro 2021 850.000 Euro
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