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Vorlage - A 60/130/2020  

 
 
Betreff: Entwidmung Friedhof Immerath
hier:
1) Entwidmung Friedhof Immerath
2) 7. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.05.2020 
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.09.2019  

Tatbestand:

Im Zuge der Umsiedlung Immerath ist am neuen Umsiedlungsstandort auf dem Grundstück Gemarkung Kückhoven Flur 9, Nr. 403, gelegen an der Pescher Straße (neu) eine neue Friedhoffläche ausgewiesen und im April 2009 in Betrieb genommen worden. Da nach § 1 Bestattungsgesetz NRW Tote ausschließlich auf einer als „Friedhof“ gewidmeten Fläche bestattet oder deren Asche beigesetzt werden dürfen, wurde die o. a. Fläche zuvor mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 als Friedhof gewidmet.

 

Zu 1. Entwidmung des Friedhofs in Immerath

Mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 wurde der alte Friedhof Immerath mit Ablauf des 31.12.2012 geschlossen, so dass seit dem 01.01.2013 dort keine Bestattungen mehr stattgefunden haben. Entsprechend des zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG geschlossenen Übertragungsvertrages vom 18.08.2016 ist der Friedhof in Immerath nach Abschluss der Umbettungen zu entwidmen und die Flächen an RWE Power zu übertragen. Die letzten Umbettungen wurden am 25.04.2020 durchgeführt, so dass nunmehr entsprechend der Vereinbarungen die Friedhofsfläche gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz zu entwidmen ist.

 

 

Zu 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz

Aufgrund der Entwidmung erfolgt die entsprechende Änderung der Friedhofssatzung. Die 7. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der aktuellen Fassung beinhaltet die Anpassung des § 1 „Geltungsbereich“. Der alte Friedhof Immerath wird gestrichen. § 1 Absatz 2 entfällt. Weiterhin wird die Bezeichnung in § 1 Abs. 1 Buchstaben b) und k) mit der bergbaulichen Inanspruchnahme der alten Ortslagen geändert, die Zusätze (neu) entfallen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

1. Der Friedhof in Immerath, gelegen an den Straßen Im Jagdfeld / Jackerather Straße, wird entwidmet.

 2. Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 7. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der aktuellen Fassung wird beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.09.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.09.2019 (122 KB)