Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Dem Budo-Club Erkelenz e.V., dem Post-Sportverein Erkelenz 1972 e.V., der Schützenbruderschaft „Unserer Lieben Frau1418 Erkelenz„ e.V. und dem Gospelchor rejoiSing e.V. werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
04.12.2019 - Ausschuss für Kultur und Sport
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Dem Budo-Club Erkelenz e.V., dem Post-Sportverein Erkelenz 1972 e.V., der Schützenbruderschaft „Unserer Lieben Frau1418 Erkelenz„ e.V. und dem Gospelchor rejoiSing e.V. werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Abstimmungsergebnis:einstimmig
05.12.2019 - Hauptausschuss
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Dem Budo-Club Erkelenz e.V., dem Post-Sportverein Erkelenz 1972 e.V., der Schützenbruderschaft „Unserer Lieben Frau1418 Erkelenz„ e.V. und dem Gospelchor rejoiSing e.V. werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“