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Auszug - Umwandlung eines Tennenkleinspielfeldes in Kückhoven in ein Kunstrasenspielfeld  

 
 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/397/2019 Umwandlung eines Tennenkleinspielfeldes in Kückhoven in ein Kunstrasenspielfeld
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass sich das an der Katzemer Straße in Kückhoven gelegene Tennenkleinspielfeld in einem sehr schlechten Zustand befände. Es bestünde ein dringender Sanierungsbedarf.

Er schlage die Umwandlung des Tennenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld vor, das dem Trainings- und Spielbetrieb der drei Senioren-  und zehn Juniorenmannschaften dienen solle.

Nutzer des Platzes werde nach seiner Fertigstellung neben dem Verein die anliegende Grundschule sein. In nutzungsfreier Zeit erfolge die Vergabe des Platzes an Dritte durch das Amt für Bildung und Sport.

Die Kosten der Errichtung seien mit 510.000,-- € veranschlagt. Die Finanzierung solle u.a. mit 350.0000,-- € aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ und einer Kostenbeteiligung des Vereines TuS Germania Kückhoven e.V. i.H.v. 100.000,-- € erfolgen.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„a) Auf dem Gelände des derzeitigen Tennenplatzes an der Katzemer Straße in Kückhoven ist im Jahre 2020 ein Kunstrasenplatz zu errichten.

 

b) Der TuS Germania Kückhoven e. V. beteiligt sich mit einer Summe von 100.000 € an der Erstellung des Platzes.

 

c) Aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sind Zuschussmittel in Höhe von 350.000 € zu beantragen.

 

d) Die Anlage dient in erster Linie dem Schulsport, Außerhalb der Schulzeiten darf sie vorrangig vom TuS Germania Kückhoven e. V. genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt bzw. belegt ist.

 

e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Vereins durch eine Fachfirma.

 

 Hierüber ist eine vertragliche Regelung zu treffen.

 

f) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2020 vorzunehmen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig