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Vorlage - A 40/397/2019  

 
 
Betreff: Umwandlung eines Tennenkleinspielfeldes in Kückhoven in ein Kunstrasenspielfeld
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Entscheidung
04.12.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das an der Katzemer Straße in Kückhoven gelegene Tennenkleinspielfeld, das von der Gemeinschaftsgrundschule Kückhoven und dem TuS Germania Kückhoven e.V. genutzt wird, befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und ist somit dringend sanierungsbedürftig.

 

Aufgrund der durch die hohe Belastung herbeigeführten Verdichtung wird das Oberflächenwasser nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt. Insbesondere im Spätherbst und Winter kommt es somit zu Nutzungseinschränkungen.

 

Der benachbarte Rasenplatz ist ebenso, wie der provisorische Rasenplatz am Lahey-Park, nicht für Dauerbelastung ausgelegt, die sich insbesondere durch die hohe Anzahl der Fußballmannschaften des TuS Germania Kückhoven e.V. ergibt.

 

 

Der Verein verfügt zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Beschlussvorlage über insgesamt 586 Mitglieder. Hiervon befinden sich 304 Fußballer/innen im aktiven Spielbetrieb, der von drei Senioren- und zehn Juniorenmannschaften gebildet wird.

 

Der anzulegende  Kunstrasenplatz soll dem Trainingsbetrieb der Senioren und dem Trainings- und Spielbetrieb der Junioren (D-G Junioren) dienen.

Der Platz dient allerdings nicht nur dem Vereinssport, sondern wird im Vormittagsbereich durch die GGS Kückhoven und im Nachmittagsbereich durch die Offene Ganztagsschule intensiv genutzt.

 

Die Kosten für die Errichtung des Kunstrasenplatzes belaufen sich auf ca. 510.000 €.

Der TuS Germania Kückhoven e.V. beteiligt sich mit einer Summe von 100.000 € an den Baukosten. Es ist beabsichtigt, weitere 350.000 € aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ zu beantragen.

 

Die Stadt Erkelenz verfolgt seit Jahren die Linie, keine Kunstrasenplätze zu errichten. Dies ist u. a. auch den erheblichen Mehrkosten geschuldet.

 

Besteht der Wunsch nach einem Kunstrasenplatz, geht dies mit Blick auf die Kosten daher nur, wenn der die Errichtung anstrebende Verein die Mehrkosten trägt und die Unterhaltung und Pflege des Platzes dauerhaft übernimmt. Zudem muss natürlich auch aus sportfachlicher Sicht die Anlage eines Kunstrasenplatzes sinnvoll sein. Letzteres ist vorliegend der Fall. Die Voraussetzungen für eine weitgehende Kostenneutralität im Unterhaltungsbereich gegenüber einem Tennenplatz werden vom Verein TuS Germania Kückhoven e.V. geschaffen.

 

Durch herabfallendes Laub und eventuell austretendes Harz leidet ein Kunstrasenplatz erheblich. Durch liegengebliebene Spelzen und Blätter kann es zu partiellen Vermoderungen kommen, die durch die Schattenwirkung eines Baumbestandes noch intensiviert werden. Dies wirkt sich erheblich auf die Lebensdauer des Kunstrasens aus und auch die notwendige Unterhaltungspflege wird erheblich erschwert. Daher ist eine entsprechende Rodung im Baumbestand notwendig bzw. Strauchwerk muss auf Stand gesetzt werden. Der genaue Umfang der notwendigen Rodungsarbeiten muss noch festgelegt werden.

 

Nach intensiven Gesprächen mit dem TuS Germania Kückhoven e.V. lässt sich die Neuanlage vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan für das Jahr 2020 auf der Fläche des derzeitigen Tennenplatzes wie folgt realisieren:

 

a) Die Stadt Erkelenz führt die Errichtung des Kunstrasenplatzes als Auftraggeber aus.

 

b) Der TuS Germania Kückhoven e.V. beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 100.000 € an der Errichtung des Kunstrasenplatzes.

 

c)  Aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sind Zuschussmittel in Höhe von 350.000 € zu beantragen.

 

d) Mit der Planung der Maßnahme wird im ersten Quartal  2020 begonnen. Ebenso erfolgt die europaweite Ausschreibung der Maßnahme in 2020 im ersten Quartal 2020.

 

e) Die Stadt rodet im Frühjahr 2020 im notwendigen Umfang das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock.

 

f) Der Ausbau des Platzes erfolgt ab dem zweiten Quartal 2020.

 

g) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege auf eigene Kosten.

 

 Die regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Vereins durch eine Fachfirma.

 

 Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu schließen.

 

h) Die Anlage dient in erster Linie dem Schulsport. Außerhalb der Schulzeiten darf sie vorrangig vom TuS Germania Kückhoven e.V. genutzt werden.

 

Eine entsprechende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt bzw. belegt ist.

 

Unter diesen Gesichtspunkten wird aus sportfachlicher als auch schulfachlicher Sicht eine Realisierung der Maßnahme seitens der Verwaltung befürwortet.

 

Die notwendigen Beschlüsse zur Planung und fachlichen Durchführung der Maßnahme werden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe erfasst.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„a) Auf dem Gelände des derzeitigen Tennenplatzes an der Katzemer Straße in Kückhoven ist im Jahre 2020 ein Kunstrasenplatz zu errichten.

 

b) Der TuS Germania Kückhoven e. V. beteiligt sich mit einer Summe von 100.000 € an der Erstellung des Platzes.

 

c) Aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sind Zuschussmittel in Höhe von 350.000 € zu beantragen.

 

d) Die Anlage dient in erster Linie dem Schulsport, Außerhalb der Schulzeiten darf sie vorrangig vom TuS Germania Kückhoven e. V. genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt bzw. belegt ist.

 

e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Vereins durch eine Fachfirma.

 

 Hierüber ist eine vertragliche Regelung zu treffen.

 

f) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2020 vorzunehmen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Anlage betragen einschließlich Planung, Ausschreibung und Errichtung sowie notwendiger Nebenarbeiten ca. 510.000,-- €. 100.000 € werden als Zuwendung Dritter vereinnahmt. Weitere 350.000 € werden als Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Sportförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ vereinnahmt.