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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass vier den Richtlinien entsprechende Anträge vorlägen. Er schlägt vor, den Vereinen die errechneten Zuschüsse zu gewähren. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Budo-Club Erkelenz e.V., dem Post-Sportverein Erkelenz 1972 e.V., der Schützenbruderschaft „Unserer Lieben Frau 1418 Erkelenz„ e.V. und dem Gospelchor rejoiSing e.V. werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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