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Vorlage - A 10/933/2019  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.11.2019: Stärkung der Bezirksausschüsse und damit des Ehrenamts sowie der Vereine vor Ort!
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
04.12.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2019  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 10.11.2019 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, dass im § 13 Abs. 3 der allgemeine Richtlinien des Rates der Stadt Erkelenz über Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters (Zuständigkeitsordnung) die Mittel der Bezirksausschüsse von derzeit 0,20 Euro pro Einwohner/in auf 0,50 Euro pro Einwohner/in erhöht werden sollen.

 

Ferner sollen die Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz dahingehend angepasst werden, dass der Pro-Kopf-Betrag im Bereich der Unterstützung der anerkannten Vereine (aktuell 2,50 € je Mitglied in einem Sportverein unter 18 Jahren) auf 3,00 Euro erhöht wird.

 

Für die übrigen Vereine soll die Zuschusstabelle in der folgenden Form angepasst werden:

 

 

bisheriger Betrag

neuer Betrag

bis zu 40 Mitglieder

75,00 €

90,00 €

41 bis 100 Mitglieder

100,00 €

120,00 €

101 bis 150 Mitglieder

125,00 €

150,00 €

151 bis 200 Mitglieder

150,00 €

180,00 €

201 bis 300 Mitglieder

175,00 €

210,00 €

301 bis 400 Mitglieder

200,00 €

240,00 €

über 400 Mitglieder

250,00 €

300,00 €

 

Begründung der antragstellenden Fraktion:

Ehrenamtliches Engagement in Vereinen ist in unserer Stadt der Kitt der Gesellschaft. Vor dem Hintergrund steigender Herausforderung wollen wir dieses Engagement vor Ort stärken.

 

Der in § 13 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung genannte Betrag, den die Bezirksausschüsse je Einwohnerin bzw. Einwohner zur freien Verfügung erhalten, wurde seit vielen Jahren nicht mehr an die Inflationsrate angepasst, mit der Folge, dass die Bezirksausschüsse kaum noch Möglichkeiten haben, kleinere Anschaffungen oder Aktionen für den Bezirk zu tätigen. Beispiele hierfür sind Schilder, die den Straßennamen erklären, eine Parkbank oder ein Fahnenmast. Aber auch Werkstatt- und Beteiligungsprozesse können so zukünftig besser unterstützt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die geplanten Änderungen – als Vergleich dienen die durch Beschluss des Ausschusses für Kultur und Sport vom 03. Juli 2019 an die jeweiligen Stadtbezirke zur Verfügung gestellten Zuschussmittel –  haben Mehraufwendungen in Höhe von ca. 17.250,- Euro zur Folge. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Erhöhung des Betrages je Einwohner/in im Stadtbezirk (0,50 Euro statt 0,20 Euro):

 

Gesamtzuschuss (alt):

9.201,80 Euro

Gesamtzuschuss (neu):

23.007,00 Euro

Mehraufwendungen:

+ 13.805,20 Euro

 

Anpassung des Pro-Kopf-Betrages (3,00 Euro statt 2,50 Euro):

 

Gesamtzuschuss (alt):

9.409,50 Euro

Gesamtzuschuss (neu):

11.292,00 Euro

Mehraufwendungen:

+ 1.882,50 Euro

 

Erhöhung des Sockelbetrages (je nach Größe des Vereins):

 

Gesamtzuschuss (alt):

7.775,00 Euro

Gesamtzuschuss (neu):

9.330,00 Euro

Mehraufwendungen:

+ 1.555,00 Euro

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die für das Haushaltsjahr 2020 eingeplanten Haushaltsmittel sich an den Zahlen aus dem Jahr 2019 orientiert haben.

 

Der Kämmerer hat signalisiert, dass die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel
(ca. + 17.250,- Euro) im beantragten Rahmen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden können.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„…..“


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Tatbestand


Anlage:

Antrag der CDU-Fraktion vom 10. November 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2019 (845 KB)