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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass die zu beschaffende Bronzeplastik eine Darstellung der Klosteranlage mit allen Gebäudeteilen aus der Zeit vor 1802 sei. Zum damaligen Zeitpunkt hätten sich auf dem Gelände noch eine Kirche und zwei Verbindungsflügel befunden. Auch der Kreuzgang und das Hospiz seien später niedergelegt worden. Eine Schrifttafel soll dem Betrachter weitere Details liefern. Beabsichtigt sei, das Modell für sehbehinderte und blinde Menschen zusätzlich mit Blindenschrift auszustatten. Die Deckung der Kosten in Höhe von insgesamt ca. 19.000,-- Euro sei mit dem Zuschuss der Stadt in Höhe von 6.000,-- Euro gewährleistet. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Förderverein Hohenbusch e.V. wird zur Beschaffung und Aufstellung einer Bronzeplastik der gesamten Klosteranlage zur Zeit vor der Auflösung des Kreuzherrenklosters Hohenbusch im Jahre 1802 unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2020 ein Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2020 nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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