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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Schulausschusses am 15.09.2011 |
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Ö 2.1 |
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Antrag der Fraktion Allianz 2010 im Rat der Stadt Erkelenz zur allgemeinen Verbesserung im Bereich des Schulrings in der Nähe Altenheim, Friedhof, Einfahrt Cusanushof |
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A 40/221/2011 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 |
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Ö 3.1 |
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Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erkelenz-Golkrath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/205/2011 |
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Ö 3.2 |
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Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/206/2011 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 wurde die Beschlussvorlage um Punkt 3. erweitert. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen." |
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20.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 wurde die Beschlussvorlage um Punkt 3. erweitert. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 EnthaltungAbstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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21.09.2011 - Hauptausschuss |
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Ö 7.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 EnthaltungAbstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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05.10.2011 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen
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Ö 3.3 |
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1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße/Stadtpark (Volksbank)", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/207/2011 |
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Ö 3.4 |
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Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/208/2011 |
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Ö 3.5 |
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Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/209/2011 |
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Ö 3.6 |
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Bebauungsplan Nr. VII/A "Nördlich Antwerpener Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/210/2011 |
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Ö 3.7 |
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Bebauungsplan Nr. VII/B "Neumühle", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/211/2011 |
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Ö 3.8 |
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Bebauungsplan Nr. VII/C "Carl-Benz-Straße-Nord", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/212/2011 |
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der16. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 22.09.2011 |
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Ö 4.1 |
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Änderung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz |
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A 20/202/2011 |
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Ö 5 |
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Besetzung der Ausschüsse und Gremien |
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A 10/589/2011 |
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Ö 6 |
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Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: Öffentlichkeitsarbeit durch Einrichtung eines gesonderten deutlichen Hinweises zur Korruptionsbekämpfung auf der Homepage der Stadt Erkelenz |
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A 10/566/2011 |
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Ö 7 |
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Antrag auf Nutzung des Stadtlogos |
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A 10/567/2011 |
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Ö 8 |
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Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2010 gem. § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW |
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A 20/198/2011 |
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Ö 9 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 21.06.2011 - 05.09.2011 |
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A 20/199/2011 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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