Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Antrag vom 02.11.2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sinngemäß beantragt, der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, dass die Verwaltung auf der Homepage der Stadt Erkelenz einen Hinweis zur Korruptionsbekämpfung einrichtet. Dabei solle das Antikorruptionskonzept der Stadt dargestellt und ein Link zur Seite http://www.polizei-nrw.de/lka/themen/korruption eingerichtet werden. Als Vorlage könne die Homepage der Stadt Hilden dienen. In seiner Sitzung am 02.02.2011 hat der Rat beschlossen, den Antrag bis zur Beschlussfassung über die anderen Anträge zur Korruptionsprävention und -bekämpfung vom 02.11.2010 zurückzustellen.
Nach Fertigstellung des Gutachtens über die Vor- und Nachteile einer zentralen Vergabestelle stehen die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010 nun zur Beschlussfassung an.
Die Verwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss bzw. dem Rat, den vorgenannten Antrag dem Grunde nach anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Seite zum Thema Korruptionsprävention und -bekämpfung auf der Homepage der Stadt Erkelenz einzurichten. Hierbei soll insbesondere auf die bestehende Anti-Korruptionsrichtlinie der Stadt Erkelenz, die Ehrenordnung des Rates der Stadt Erkelenz, die Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie auf die (noch einzurichtende) zentrale Vergabestelle hingewiesen werden. Es soll zudem ein Link auf die im Antrag angegebene Seite http://www.polizei-nrw.de/lka/themen/korruption erfolgen. Die inhaltliche Ausgestaltung soll durch den Anti-Korruptionsbeauftragten der Stadt Erkelenz in Abstimmung mit dem Personal der zentralen Vergabestelle erarbeitet werden. Als Zeitschiene wird die Fertigstellung und Freischaltung der Internetseite bis zum Jahresbeginn 2012 anvisiert. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Jahresbeginn 2012 auf der Homepage der Stadt Erkelenz eine Seite zum Thema Korruptionsprävention und -bekämpfung einzurichten. Hierbei soll auf die bestehende Anti-Korruptionsrichtlinie der Stadt Erkelenz, die Ehrenordnung des Rates der Stadt Erkelenz, die Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie auf die (noch einzurichtende) zentrale Vergabestelle hingewiesen werden. Es soll zudem ein Link auf die Seite http://www.polizei-nrw.de/lka/themen/korruption erfolgen. Die nähere inhaltliche Ausgestaltung soll durch den Anti-Korruptionsbeauftragten der Stadt Erkelenz in Abstimmung mit dem Personal der (noch einzurichtenden) zentralen Vergabestelle erarbeitet werden.
Der Bürgermeister wird gebeten, den Hauptausschuss nach Erstellung und Freischaltung der Internetseite zu informieren.“ Finanzielle Auswirkungen: Personalkosten, abhängig vom tatsächlichen Aufwand.
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