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Vorlage - A 20/198/2011  

 
 
Betreff: Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2010 gem. § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2011 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.10.2011 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) sieht das NKF Einführungsgesetz NRW im § 2 Abs.1  vor, dass die Kommunen spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 ihren ersten Gesamtabschluss aufzustellen haben. Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses soll es sein, die Adressaten darüber  zu informieren, ob die Kommune in der Lage ist, ihre Aufgaben auch zukünftig zu erfüllen. Daher soll der Gesamtabschluss die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen.

 

§ 116 GO NRW führt dazu aus, dass der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang besteht und um einem Gesamtlagebericht zu ergänzen ist. Innerhalb des Gesamtabschlusses hat die Kommune die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidieren ist in dem Sinne zu verstehen, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche (man spricht hier auch von Tochterunternehmen)  nach den Regeln des NKF-Abschlusses zusammen mit dem Abschluss der „Mutter“ (=NKF-Jahresabschluss der Stadt) in einem Abschluss, eben dem Gesamtabschluss, darzustellen sind. Dabei werden die Verflechtungen zwischen den Tochterunternehmen und der Mutter sowie zwischen den Tochterunternehmen eliminiert. Die Konsolidierung erfolgt nach den Regeln des siebten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dieser siebte Abschnitt nimmt insbesondere Bezug auf die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB).

 

Der Gesamtabschluss zum 31.Dezember 2010 stellt also den NKF-Jahresabschluss der Stadt Erkelenz zusammen mit den Jahresabschlüssen

 

der Kultur GmbH,

des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz,

der GEE mbH und der

GEE mbH & Co. KG

 

in einem Jahresabschluss dar. 

Ein solcher Gesamtabschluss wird landläufig oft auch als „Konzernabschluss“ bezeichnet.  Man kann also bei dem vorliegenden Abschluss auch vom „Konzernabschluss der Stadt Erkelenz“ sprechen.

 

Der Gesamtabschluss ist  innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag vom Kämmerer aufzustellen, vom Bürgermeister zu bestätigen und dem Rat zur Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung durch den Rat hat bis spätestens zum 31.12.2011 zu erfolgen. Der Gesamtabschluss wird dabei vom Rat an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung verwiesen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ergibt. Die Prüfung des Gesamt­ab­schlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei zur tatsächlichen Prüfung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes. Mit dem heutigen Beschlussvorschlag soll dieser Prüfungsablauf eingeleitet werden.

 

Aufgrund der Komplexität, des Umfanges und der grundsätzlichen Bedeutung eines solchen Gesamtabschlusses hat an der Aufstellung des vorliegenden Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2010 die Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher und Dr. jur. Robertz aus Aachen begleitend und beratend mitgewirkt. Dies wird aus den vorgenannten Gründen auch bei den folgenden Gesamtabschlüssen der Fall sein.

 

Der Entwurf der Gesamtbilanz zum 31.12.2010 schließt in Aktiva und Passiva mit 467.999.393,26 €, bei einem Gesamteigenkapital von 215.140.072,73 €, ab. Die Gesamtergebnisrechnung schließt dabei mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von 1.778.575,09 ab. Aufgrund der Bedeutung eines solchen erstmaligen Gesamtabschlusses wird den Fraktionen zur Information jeweils ein Exemplar des Entwurfes zum 31.12.2010 vor Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses  zum 31.12.2010 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt  worden.

 

2.

Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2010  gem. § 116 Abs. 6 GO NRW wird dieser hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 (wird unmittelbar dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet)