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Tatbestand: In seiner Sitzung am 22.06.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 15 vom 30.07.2010 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.08.2010 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.06.2010 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 04.08.2010 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung am 05.10.2010 folgender Beschluss gefasst: Beschluss (einstimmig): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. VII A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte, zu.“
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 05.07.2011 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 13.07.2011 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mittenach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 vom 22.07.2011 in der Zeit vom 01.08.2011 bis 02.09.2011 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Anlage: Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VII/A „Nördlich Antwerpener Straße“, Erkelenz-Mitte
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