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Tatbestand: Die Fraktion Allianz 2010 im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben – ohne Datum – hier eingegangen am 01.03.2011, Verbesserungen im Bereich des Schulrings in der Nähe Altenheim, Friedhof, Einfahrt Cusanushof.
Durch die Vorschriften des Nichtraucherschutzes würden viele Schülerinnen und Schüler während der Pausen Bereiche außerhalb der Schulen zum Rauchen aufsuchen. Vor allem im Bereich Schulring / Ecke Einfahrt Cusanushof hätten sich regelrechte Raucherecken entwickelt. Neben den Belästigungen und Einschränkungen des Fußgängerverkehrs und Behinderung des fließenden Straßenverkehrs käme es zu erheblichen Verschmutzungen.
Hier wird seitens der Fraktion Allianz 2010 vorgeschlagen, in direkter Nähe der Schulen eine Möglichkeit zum Rauchen einzurichten und die Reinigung nach dem Verursacherprinzip auf die Schule zu übertragen.
Des Weiteren bezieht sich der Antrag auf die Verkehrssituation im Bereich des Schulringes.
In den Morgenstunden sorge die Polizei durch regelmäßige Präsenz dafür, dass der Verkehr ungehindert fließen könne. In den Nachmittagsstunden seien die Straßen häufig zugeparkt und der Radweg unpassierbar. Durch in PKW einsteigende Schülerinnen und Schüler, die an der Schule abgeholt werden, würde der fließende Verkehr extrem beeinträchtigt.
Hier wird seitens der Fraktion Allianz 2010 vorgeschlagen, durch eine erhöhte Polizeipräsenz und gebührenpflichtige Verwarnungen sollen Fahrzeuge, mit denen Schülerinnen und Schüler abgeholt werden, auf den Parkplatz im Bereich des Bauxhofes geleitet werden. Ausnahmen sollten nur bestehen für die Abholung körperbehinderter Schülerinnen und Schüler.
Begründet wird der Antrag damit, dass die anstehenden baulichen Veränderungen im Schulring nur dann im vollen Umfang erfolgreich und sinnhaft seien, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner die Maßnahmen mittragen. Die beschriebenen Probleme würden bereits jetzt für Missmut bei den Anwohnern sorgen, so dass weiterführende Maßnahmen nur schwer vermittelbar seien.
Gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtraucher in NRW (Nichtraucherschutzgesetz NRW) vom 20.12.2007 in der derzeit geltenden Fassung gilt in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen ein Rauchverbot auf dem gesamten Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen. Für Schulen gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstückes. Dies führt dazu, dass erwachsene Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände jederzeit verlassen können, teilweise den Schulring bzw. die Anliegerstraßen im unmittelbaren Umfeld der Schulen zum Rauchen aufsuchen.
Es ist nicht zulässig, auf dem Schulgelände Flächen für Raucher freizugeben.
In erster Linie sollte hier von pädagogischer Seite darauf hingewirkt werden, dass durch entsprechende Aufklärungsmaßnahmen im Unterricht Schülerinnen und Schüler davon überzeugt werden, nicht mit dem Rauchen zu beginnen bzw. für den Fall, dass sie bereits Raucherin oder Raucher sind, diese Verhaltensweise aufgeben. Es besteht keine Möglichkeit, erwachsene Jugendliche, die das Schulgelände verlassen haben, das Rauchen zu verbieten. Andererseits ist es jedoch auch nicht hinnehmbar, dass Anliegergrundstücke durch Asche und Zigarettenkippen verschmutzt werden.
Es wird als durchaus sinnvoll erachtet, hier gemeinsam mit den Schulleitungen sowie Vertretern der Schülerinnen und Schüler eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Diese Lösung könnte darin bestehen, bestimmte Flächen in Schulnähe als Raucherflächen für erwachsene Schülerinnen und Schüler zu kennzeichnen. Diese Flächen dürfen sich einerseits nicht auf Schulgelände befinden, andererseits sollten sie jedoch so schulnah sein, dass ggf. durch die Schule eine Beaufsichtigung dahingehend erfolgen kann, dass Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren sich dort nicht aufhalten.
Die Verwaltung wird mit den Schulen und Schülervertretern in Kontakt treten und entsprechende Vorschläge unterbreiten. Hierzu wird dem Schulausschuss in einer der nächsten Sitzungen berichtet.
Hinsichtlich der beschriebenen Verkehrssituation auf dem Schulring im Bereich der weiterführenden Schulen ist festzustellen, dass der Schulring als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. In der Fahrbahn befinden sich Verkehrsinseln in der Fahrbahnmitte und Einengungen an den Fahrbahnrändern zur Geschwindigkeitsreduzierung. Die Situation im Bereich des durch Lehrer und Schüler sehr stark frequentierten Parkplatzes im Cusanushof konnte im vergangenen Jahr erheblich entschärft werden durch eine Neumarkierung und einer entsprechenden Anordnung einer Halteverbotszone.
Tatsächlich kommt es jedoch sowohl vor Schulbeginn und nach Schulende immer wieder zu den geschilderten Problemen durch anhaltende PKW unmittelbar vor den Schulen und im absoluten Halteverbot im Zufahrtsbereich des Cusanushofes. Ein Hinführen auf einen weiter gelegenen Parkplatz (hier Parkplatz Bauxhof), wie im Antrag angeführt, wird seitens des Rechts- und Ordnungsamtes – auch bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit – wegen fehlender Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer kaum umsetzbar betrachtet. Als einzig wirksames Mittel werden daher verstärkte Kontrollen und Verwarnungen, sowohl im Bereich des ruhenden Verkehrs durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erkelenz als auch des fließenden Verkehrs durch die Polizei sein. Seitens des Rechts- und Ordnungsamtes werden derzeit verstärkt Kontrollen im Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten durchgeführt. Die Kreispolizeibehörde wurde gebeten, dort auch in den Nachmittagsstunden Kontrollen durchzuführen. Ferner ist die Verkehrssituation regelmäßig ein Tagesordnungspunkt des Runden Tisches zur Verkehrssicherheit, an dem Vertreter des Kinderschutzbundes, der weiterführenden Schulen, der Elternschaft, der Schülerschaft, des Nahverkehrsunternehmens, der Polizei und der Stadt Erkelenz teilnehmen. Auch hier wird an für alle Seiten akzeptablen Lösungen gearbeitet.
Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses über getroffene bzw. zu treffende Maßnahmen berichten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die Verwaltung wird gebeten, mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen Gespräche bezüglich einer intensiven Aufklärungsarbeit bezüglich der Gefahren des Rauchens zu führen. Ferner sollen in Zusammenarbeit mit Schulleitungen und Schülervertretern öffentliche Flächen in Schulnähe zum Rauchen freigegeben werden. Dem Schulausschuss ist in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen über getroffene oder zu treffende Maßnahmen zur Verkehrssituation im Bereich des Schulrings.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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