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Tatbestand: In 2009 ist die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) geändert worden. Aus diesem Grund haben der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag in Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine neue Fassung der Musterbetriebssatzung herausgegeben. Abgesehen von redaktionellen Änderungen (z.B. die Anpassung von Überschriften) bestehen die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Musterbetriebssatzung inhaltlich aus kleineren Zusätzen mit dem Wortlaut der EigVO NRW (Vergleiche z.B. § 5 Abs. 3 EigVO NRW zu § 3 Abs. 4 der neuen Betriebssatzung).
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz wies im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Städtischen Abwasserbetriebes darauf hin, dass eine Anpassung an die aktuelle Mustersatzung vom 25.01.2010 noch vorzunehmen sei. Diesem Hinweis soll mit der heutigen Vorlage einer geänderten Betriebssatzung nachgekommen werden.
Der Entwurf der neuen Betriebssatzung für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz sowie eine Synopse „Bisherige Betriebssatzung“ zur „Neuen Betriebssatzung“ sind als Anlagen beigefügt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Synopse „Alte Betriebssatzung“ vs. „Neue Betriebssatzung“
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