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Vorlage - A 61/205/2011  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erkelenz-Golkrath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
20.09.2011 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2011 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.10.2011 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 21.09.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath zu beteiligen.

 

1.                  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 28.01.2011 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.02.2011 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.                  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 21.01.2011 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen über die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 13.07.2011 einen Beschluss fasste.

 

3.                  Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath  wurde mit Schreiben vom 21.01.2011 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung am 01.03.2011 folgender Beschluss gefasst:

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird vom BZA zur endgültigen Beschlussfassung des Rates der Stadt Erkelenz zugestimmt.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

4.                  Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 13.07.2011 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 15.07.2011 in der Zeit vom 25.07.2011 bis 26.08.2011 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath soll in dieser Sitzung  gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„Der Bebauungsplan Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft gesichert.