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Tatbestand: In seiner Sitzung am 22.03.2011hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße Stadtpark (Volksbank)“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 13.05.2011 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.05.2011 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 19.04.2011 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 19.04.2011 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung am 08.06.2011 folgender Beschluss gefasst: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Volksbank)“, Erkelenz-Mitte, zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 05.07.2011 wurde der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße Stadtpark (Volksbank), Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 15.07.2011 in der Zeit vom 25.07.2011 bis 26.08.2011 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße Stadtpark (Volksbank)“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße Stadtpark (Volksbank)“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
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