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Vorlage - A 10/567/2011  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2011 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.10.2011 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 05.07.2011 beantragt „Die Erkelenzer Tafel“ - als eingetragener Verein - die Genehmigung zur Verwendung des Erkelenzer Stadtlogos (bestehend aus Logo + Stadtwappen) zur Verwendung auf der neu gestalteten Internetseite ,www.erkelenzer-tafel.de‘.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung zur Verwendung erteilt.

 

Die Genehmigung wird juristischen Personen erteilt, die ihren Sitz in Erkelenz haben und die Gewähr dafür bieten, dass durch die Verwendung des Stadtwappens bzw. des Stadtlogos das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt wird.

 

„Die Erkelenzer Tafel“ hat ihren Sitz in Erkelenz und fördert als mildtätige und karitative Institution gemeinnützige Zwecke. Eine mögliche Gefahr für die Schädigung des Ansehens der Stadt Erkelenz ist – zumindest derzeit – nicht ersichtlich.

 

Gemäß § 7 der Richtlinie kann die Genehmigung unter Widerrufsvorbehalt erfolgen. Von dieser Regelung sollte auch Gebrauch gemacht werden, um bei einer derzeit noch nicht absehbaren Entwicklung, die den Zielen und dem Ansehen der Stadt zuwiderlaufen könnten, die Genehmigung auch wieder entziehen zu können. 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Antrag der Erkelenzer Tafel (e. V.), Brückstraße 3, 41812 Erkelenz, zur Nutzung des Stadtlogos auf der Internetseite ,www.erkelenzer-tafel.de‘ wird entsprochen.

Die Genehmigung ist unter Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“