Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird
beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage
des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1.
Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath
zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath
ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“