Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„ 1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“,
Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.
2.
Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A
„Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte ist
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“