Beschluss:
„Die Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt
Erkelenz werden hiermit geändert.
1. Artikel 10
Abs. 5 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:
„Dabei
haben die Bezirksausschüsse sich am Haushaltsplan zu orientieren.“
2. Artikel 11
Abs. 1 Buchstaben d) und e) erhält folgende neue Fassung:
„d)
über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten über 50.000 €;
e) über die
Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von 25.000 € bis
50.000 € ist der zuständige
Ausschuss zu unterrichten.“
3. Artikel 13
Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„Darüber hinaus entscheidet
der Bau- und Werksausschuss über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen
des Teilfinanzplans B des Haushaltsplanes einschließlich der für die Ausführung
erforderlichen Ingenieurleistungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt.“