„Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die
Stadtbücherei Erkelenz wird wie folgt geändert:
Präambel
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alt
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neu
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§ 1 (1)
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Die Kreis- und
Stadtbücherei Erkelenz ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der
Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der
musischen Beschäftigung und der Erholung.
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Die Stadtbücherei ist eine
öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information,
der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.
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§ 1 (2)
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Die Kreis- und
Stadtbücherei Erkelenz erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den
Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung
außerhalb des Bibliotheksge-bäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien
aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände
mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt.
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Die Stadtbücherei erfüllt ihre
Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur
Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des
Bibliotheksgebäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen
Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder
schriftliche Auskünfte erteilt
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§ 1 (3)
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Jedermann ist im Rahmen
dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung
der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz zu benutzen.
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Jedermann ist im Rahmen
dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die
Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.
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§ 2 (4)
Satz 1
u. 2
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Nach der Anmeldung erhält
jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit
von zwei Jahren. Er ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung des
Benutzerausweises beträgt 24,-- DM/12,-- Euro.
Der Benutzerausweis ist auf
Familien-mitglieder übertragbar. Als Familienmit-glieder gelten der Ehegatte
sowie die im Haushalt lebenden Kinder.
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Nach der Anmeldung erhält
jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit
von zwei Jahre. Er ist gebührenpflichtig.
Der Benutzerausweis ist auf
Familienmit-glieder übertragbar.
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§ 3 (2)
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Ausgeliehene Medien sind
spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung
zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einem Fristzettel angegeben, der jedem
entliehenen Werk beiliegt. Ein Benutzer, dem der Fristzettel abhanden
gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.
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Ausgeliehene Medien sind
spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung
zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einer maschinell erstellten
Ausleihquittung angegeben, die jedem Benutzer bei der Ausleihe ausgehändigt
wird. Ein Benutzer, dem die Ausleihquittung abhanden gekommen ist, kann sich
nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.
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§ 3 (3)
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Die Leihfrist kann vor
Ablauf auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden, wobei Medien und
Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung
schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des
Benutzerausweises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angege-benen
Ausweisnummer, der Medien-nummer und des bisherigen Rückgabe-datums beantragt
werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei
der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf
Verlängerung kann nur entsprochen werden, wenn keine anderweitige Be-stellung
vorliegt.
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Die Leihfrist kann vor
Ablauf auf Antrag verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis
vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder
telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzeraus-weises, der
auf der Rückseite des Benutzerausweises angegebenen Benutzer-nummer, der
Mediennummer und des bisherigen Rückgabedatums beantrag werden. Dieser Antrag
muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Stadtbücherei
Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur ent-sprochen
werden, wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt.
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§ 3 (4)
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Ausgeliehene Medien können
vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk
für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien
werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller
bereitgehalten.
Zur Abgeltung des
zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr in Höhe von 3,--
DM/1,50 Euro je Medien-einheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der
Vorbestellung in voraus zu entrichten.
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Ausgeliehene Medien können
vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk
für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien
werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller
bereitgehalten.
Zur Abgeltung des
zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr je Medieneinheit
erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung im Voraus zu entrichten.
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§ 3 (5)
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Medien, die nicht im
Bestand der Kreis- und Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen
Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz
4 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.
Zur Abgeltung des
zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr von
5,00 DM/2,50 Euro je
Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im voraus zu entrichten.
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Medien, die nicht im
Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken
nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und
3 gelten entsprechend.
Zur Abgeltung des
zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr je Medieneinheit
erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im Voraus zu entrichten.
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§ 4 a
(7)
neu:
§ 5 (7)
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Die Kreis- und
Stadtbücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit
gewährleistet ist
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Die Stadtbücherei Erkelenz
übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet
ist
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§ 5 (1)
neu:
§ 6 (1)
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Bei Überschreitung der
Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben. Diese betragen vom Beginn der
ersten Über-schreitungswoche nach dem vorge-schriebenen Rückgabedatums bis
zur sechsten Woche einschließlich je Woche und Medieneinheit 2,60 DM/1,30
Euro.
Die Säumnisgebühren können
ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der
Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht
erhalten hat.
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Bei Überschreitung der
Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben.
Die Säumnisgebühren können
ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der
Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht
erhalten hat.
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§ 6
neu:
§ 7
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Für besondere Maßnahmen,
Leistungen oder Handlungen der Kreis- und Stadt-bücherei Erkelenz, auch im
Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte
erhoben:
- Neuausstellung
eines verloren-gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen
Benutzerausweises
5,-- DM/2,50 Euro
- Neubeschaffung
eines beschädig-ten EDV-Etiketts
2,-- DM/1,00 Euro
- Nutzung des in der
Bücherei vorhandenen Kopierautomaten, je Kopie
0,20 DM/0,10 Euro
- Ausdruck von
Internetseiten, je Seite
0,25 DM/0,10
Euro
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Für Maßnahmen, Leistungen
oder Handlungen der Stadtbücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen
Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:
- Ausstellung eines
Benutzerausweises
12,00 Euro
- Neuausstellung
eines verloren gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen
Benutzerausweises
2,50 Euro
- Säumnisgebühr je
angefangene Woche
1,30 Euro
- Vormerkung je
Medieneinheit
1,50 Euro
- Fernleihe je
Medieneinheit
2,50 Euro
- Neuerstellung
eines beschädigten EDV-Etiketts
1,00 Euro
- Ausdruck von
Internetseiten je Seite
0,10 Euro
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§ 9
neu:
§ 10
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Diese Benutzungs- und
Gebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
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Diese Benutzungs- und
Gebührensatzung tritt am 01.08.2007 in Kraft.
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