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Vorlage - A 40/125/2007  

 
 
Betreff: Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
04.06.2007 
4. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.08.2007 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.09.2007 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Durch die Aufhebung der Schulbezirke zum 01.08.2008 ist es bereits jetzt notwendig, die zukünftige höchst zulässige Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz festzulegen, da die Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2008/2009 bereits am 15.10.2007 beginnen.

 

Gemäß § 81 (1) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest.

 

Grundlage für die Festlegung der Zügigkeit ist in erster Linie die Anzahl der Räume, die für Unterrichtszwecke genutzt werden können sowie die personelle Ausstattung mit Lehrkräften, auf die die Kommune jedoch keinen Einfluss hat.

 

Weiterhin ist die mögliche Größe der Schule ab dem Schuljahr 2008/2009 vom Schulwahlverhalten der Eltern abhängig.

 

Um die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Voraussetzungen zu treffen und die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit einem erreichbaren Grundschulangebot sicherzustellen, ist es notwendig, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von Schulen hinaus auch eine Beschränkung der möglichen Aufnahmezahlen durch einen entsprechenden Zügigkeitsbeschluss festzuschreiben.

 

Es wird vorgeschlagen, auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwertes für Grundschulen von 24 Kindern (Bandbreite 18 – 30) folgende Zügigkeiten für die Stadt Erkelenz festzulegen.

 

4-zügig:          Franziskusschule

 

3-zügig           Luise-Hensel-Schule

 

2-zügig:          Astrid-Lindgren-Schule

                        Nysterbachschule

                        GGS Gerderath

                        GGS Hetzerath

                        GGS Keyenberg

                        GGS Kückhoven

                        Ev. GS Schwanenberg

 

1-zügig:          KGS Houverath

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat):

„Die Zügigkeit der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Erkelenz wird zum 01.08.2008 wie folgt festgelegt:

 

4-zügig:          Franziskusschule

 

3-zügig           Luise-Hensel-Schule

 

2-zügig:          Astrid-Lindgren-Schule

                        Nysterbachschule

                        GGS Gerderath

                        GGS Hetzerath

                        GGS Keyenberg

                        GGS Kückhoven

                        Ev. GS Schwanenberg

 

1-zügig:          KGS Houverath“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine