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Vorlage - /001/2007  

 
 
Betreff: Antrag BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 17.08.2007 "Umsiedlungsangelegenheiten"
Status:öffentlich  
Federführend:Erster Beigeordneter   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.09.2007 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Antrag vom 17.08.2007 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Umsiedlungsangelegenheiten“ und stellt folgenden Antrag:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt unverzüglich Nachverhandlungen zum Erkelenz-Vertrag zur Umsiedlung der Ortschaften Immerath, Lützerath und Pesch sowie Borschemich einzuleiten. Das Ergebnis muss hier die Gleichbehandlung privater und öffentlicher Grundstückseigentümer sein“

 

In der Begründung des Antrages bezieht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die zwischenzeitlich zwischen der RWE Power AG und dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossene Vereinbarung über die Entschädigung der technischen Infrastruktur in den Umsiedlungsstandorten, die die bisherige Finanzierungsregelung über das so genannte „Inden-Modell“ ablöst. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in dieser Regelung im Vergleich zum Erkelenz-Vertrag eine faktische Ungleichbehandlung zwischen den von der Umsiedlung betroffenen öffentlichen Grundstückseigentümern und den privaten Grundstückeigentümern gesehen. Diese Ungleichbehandlung sei schon aus moralischen Gründen für den Rat der Stadt Erkelenz nicht hinnehmbar.

 

In der sogenannten Info-Runde am 21.08.2007 wurden die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen sowie die stellvertretenden Bürgermeister über die vertraulich zu behandelnden ersten Entschädigungssummen aus den Entschädigungsverhandlungen unterrichtet. In der Sitzung des Rates wird, soweit es der Datenschutz zulässt, insbesondere zu der für die Beurteilung des Antrages maßgeblichen Frage, ob aufgrund des Erkelenz-Vertrages tatsächlich eine für den privaten Grundstückeigentümer nachteiligere Ungleichbehandlung vorliegt, Stellung bezogen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine