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Auszug - Änderung der Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz  

 
 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/644/2007 Änderung der Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gegen die Bitte von Bürgermeister Jansen, damit einverstanden zu sein, und damit einer Empfehlung des Landrates zu folgen, hinter den Worten „Teilfinanzplan B“ der laufenden Nummer 3 der Beschlussempfehlung zur Verdeutlichung die Worte „des Haushaltsplan

Gegen die Bitte von Bürgermeister Jansen, damit einverstanden zu sein, und damit einer Empfehlung des Landrates zu folgen, hinter den Worten „Teilfinanzplan B“ der laufenden Nummer 3 der Beschlussempfehlung zur Verdeutlichung die Worte „des Haushaltsplanes“ einzufügen, erhebt sich kein Widerspruch.

Beschluss:

Beschluss:

„Die Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz werden hiermit geändert.

 

1.         Artikel 10 Abs. 5 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:

 

            „Dabei haben die Bezirksausschüsse sich am Haushaltsplan zu orientieren.“

 

2.         Artikel 11 Abs. 1 Buchstaben d) und e) erhält folgende neue Fassung:

 

            „d) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagever-          mögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 50.000 €;

 

            e) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des       Anlagevermögens     mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 25.000 €       bis 50.000 € ist         der zuständige Ausschuss zu unterrichten.“

           

3.         Artikel 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Darüber hinaus entscheidet der Bau- und Werksausschuss über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen des Teilfinanzplans B des Haushaltsplanes einschließlich der für die Ausführung erforderlichen Ingenieurleistungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig