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Gegen die Bitte von Bürgermeister Jansen, damit einverstanden zu sein, und damit einer Empfehlung des Landrates zu folgen, hinter den Worten „Teilfinanzplan B“ der laufenden Nummer 3 der Beschlussempfehlung zur Verdeutlichung die Worte „des Haushaltsplanes“ einzufügen, erhebt sich kein Widerspruch. Beschluss: „Die Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz werden hiermit geändert. 1. Artikel 10 Abs. 5 Satz 5 erhält folgende neue Fassung: „Dabei haben die Bezirksausschüsse sich am Haushaltsplan zu orientieren.“ 2. Artikel 11 Abs. 1 Buchstaben d) und e) erhält folgende neue Fassung: „d) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 50.000 €; e) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 25.000 € bis 50.000 € ist der zuständige Ausschuss zu unterrichten.“
3. Artikel 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „Darüber hinaus entscheidet der Bau- und Werksausschuss über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen des Teilfinanzplans B des Haushaltsplanes einschließlich der für die Ausführung erforderlichen Ingenieurleistungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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