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Tatbestand: Durch die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Stadt Erkelenz vom 05.05.2000 in der derzeit geltenden Fassung ist für jede öffentliche Grundschule, deren Schulträger die Stadt Erkelenz ist, ein Schulbezirk gebildet. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist der durch § 39 des Schulgesetzes in der Fassung vom 15.02.2005 ersetzte § 9 Abs. 2 a des Schulverwaltungsgesetzes NW. § 39 des Schulgesetzes in der Fassung vom 15.02.2005 gilt übergangsweise fort bis zum 31.07.2008. Ab dem 01.08.2008 ist hinsichtlich der Schulbezirke für Grundschulen keine gesetzliche Regelung mehr vorgesehen, so dass die Rechtsverordnung der Stadt Erkelenz ihre gesetzliche Grundlage verliert und somit aufgehoben werden muss. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat): „Die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Stadt Erkelenz vom 05.05.2000 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2006 wird mit Ablauf des 31.07.2008 aufgehoben.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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