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Tagesordnung - 16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 05.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Einführung und Verpflichtung des Ratsherrn Andreas Dahlke  
A 10/647/2007  
Ö 3  
Änderungen in den Besetzungen der Ausschüsse und sonstigen Gremien nach dem Mandatsverzicht von Ratsherrn Mercks  
A 10/645/2007  
Ö 4  
Information über die 15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 13.06.2007 (öffentlicher Teil)      
Ö 5     (nichtöffentlich)      
Ö 5.1  
Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Stadt Erkelenz  
A 40/124/2007  
Ö 5.2  
Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz  
A 40/125/2007  
Ö 5.3  
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz vom 28.06.2001  
Enthält Anlagen
A 40/126/2007  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss):

 

„Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

Präambel

 

 

alt

 

neu

§ 1 (1)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

§ 1 (2)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksge-bäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt.

Die Stadtbücherei erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksgebäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt

§ 1 (3)

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz zu benutzen.

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

§ 2 (4)

Satz 1

u. 2

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung des Benutzerausweises beträgt 24,-- DM/12,-- Euro.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familien-mitglieder übertragbar. Als Familienmit-glieder gelten der Ehegatte sowie die im Haushalt lebenden Kinder.

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahre. Er ist gebührenpflichtig.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familienmit-glieder übertragbar.

 

 

§ 3 (2)

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einem Fristzettel angegeben, der jedem entliehenen Werk beiliegt. Ein Benutzer, dem der Fristzettel abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einer maschinell erstellten Ausleihquittung angegeben, die jedem Benutzer bei der Ausleihe ausgehändigt wird. Ein Benutzer, dem die Ausleihquittung abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

§ 3 (3)

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzerausweises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angege-benen Ausweisnummer, der Medien-nummer und des bisherigen Rückgabe-datums beantragt werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur entsprochen werden, wenn keine anderweitige Be-stellung vorliegt.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzeraus-weises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angegebenen Benutzer-nummer, der Mediennummer und des bisherigen Rückgabedatums beantrag werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur ent-sprochen werden, wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt. 

 

 

§ 3 (4)

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr in Höhe von 3,-- DM/1,50 Euro je Medien-einheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung in voraus zu entrichten.

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung im Voraus zu entrichten.

§ 3 (5)

Medien, die nicht im Bestand der Kreis- und Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr von

5,00 DM/2,50 Euro je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im voraus zu entrichten.

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im Voraus zu entrichten.

§ 4 a

(7)

neu:

§ 5 (7)

Die Kreis- und Stadtbücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

Die Stadtbücherei Erkelenz übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

§ 5 (1)

neu:

§ 6 (1)

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben. Diese betragen vom Beginn der ersten Über-schreitungswoche nach dem vorge-schriebenen Rückgabedatums bis zur sechsten Woche einschließlich je Woche und Medieneinheit 2,60 DM/1,30 Euro.

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben.

 

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

§ 6

neu:

§ 7

Für besondere Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Kreis- und Stadt-bücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Neuausstellung eines verloren-gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises

5,-- DM/2,50 Euro

  1. Neubeschaffung eines beschädig-ten EDV-Etiketts

2,-- DM/1,00 Euro

  1. Nutzung des in der Bücherei vorhandenen Kopierautomaten, je Kopie

0,20 DM/0,10 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten, je Seite

 0,25 DM/0,10 Euro

 

Für Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Stadtbücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Ausstellung eines Benutzerausweises 

12,00 Euro

  1. Neuausstellung eines verloren gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises 

2,50 Euro

  1. Säumnisgebühr je angefangene Woche 

1,30 Euro

  1. Vormerkung je Medieneinheit 

1,50 Euro

  1. Fernleihe je Medieneinheit

2,50 Euro

  1. Neuerstellung eines beschädigten EDV-Etiketts 

1,00 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten je Seite

0,10 Euro

§ 9

neu:

§ 10

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2007 in Kraft.

 

Diese Änderung tritt am 01.08.2007 in Kraft.“

 

   
    04.06.2007 - Schulausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss):

„Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

Präambel

 

 

alt

 

neu

§ 1 (1)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

§ 1 (2)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksge-bäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt.

Die Stadtbücherei erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksgebäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt

§ 1 (3)

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz zu benutzen.

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

§ 2 (4)

Satz 1

u. 2

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung des Benutzerausweises beträgt 24,-- DM/12,-- Euro.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familien-mitglieder übertragbar. Als Familienmit-glieder gelten der Ehegatte sowie die im Haushalt lebenden Kinder.

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahre. Er ist gebührenpflichtig.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familienmit-glieder übertragbar.

 

 

§ 3 (2)

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einem Fristzettel angegeben, der jedem entliehenen Werk beiliegt. Ein Benutzer, dem der Fristzettel abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einer maschinell erstellten Ausleihquittung angegeben, die jedem Benutzer bei der Ausleihe ausgehändigt wird. Ein Benutzer, dem die Ausleihquittung abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

§ 3 (3)

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzerausweises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angege-benen Ausweisnummer, der Medien-nummer und des bisherigen Rückgabe-datums beantragt werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur entsprochen werden, wenn keine anderweitige Be-stellung vorliegt.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzeraus-weises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angegebenen Benutzer-nummer, der Mediennummer und des bisherigen Rückgabedatums beantrag werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur ent-sprochen werden, wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt. 

 

 

§ 3 (4)

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr in Höhe von 3,-- DM/1,50 Euro je Medien-einheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung in voraus zu entrichten.

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung im Voraus zu entrichten.

§ 3 (5)

Medien, die nicht im Bestand der Kreis- und Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr von

5,00 DM/2,50 Euro je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im voraus zu entrichten.

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im Voraus zu entrichten.

§ 4 a

(7)

neu:

§ 5 (7)

Die Kreis- und Stadtbücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

Die Stadtbücherei Erkelenz übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

§ 5 (1)

neu:

§ 6 (1)

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben. Diese betragen vom Beginn der ersten Über-schreitungswoche nach dem vorge-schriebenen Rückgabedatums bis zur sechsten Woche einschließlich je Woche und Medieneinheit 2,60 DM/1,30 Euro.

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben.

 

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

§ 6

neu:

§ 7

Für besondere Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Kreis- und Stadt-bücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Neuausstellung eines verloren-gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises

5,-- DM/2,50 Euro

  1. Neubeschaffung eines beschädig-ten EDV-Etiketts

2,-- DM/1,00 Euro

  1. Nutzung des in der Bücherei vorhandenen Kopierautomaten, je Kopie

0,20 DM/0,10 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten, je Seite

 0,25 DM/0,10 Euro

 

Für Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Stadtbücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Ausstellung eines Benutzerausweises 

12,00 Euro

  1. Neuausstellung eines verloren gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises 

2,50 Euro

  1. Säumnisgebühr je angefangene Woche 

1,30 Euro

  1. Vormerkung je Medieneinheit 

1,50 Euro

  1. Fernleihe je Medieneinheit

2,50 Euro

  1. Neuerstellung eines beschädigten EDV-Etiketts 

1,00 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten je Seite

0,10 Euro

§ 9

neu:

§ 10

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2007 in Kraft.

 

Diese Änderung tritt am 01.08.2007 in Kraft.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    29.08.2007 - Hauptausschuss
    Ö 3.3 - ungeändert beschlossen
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

Präambel

 

 

alt

 

neu

§ 1 (1)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

§ 1 (2)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksge-bäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt.

Die Stadtbücherei erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksgebäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt

§ 1 (3)

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz zu benutzen.

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

§ 2 (4)

Satz 1

u. 2

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung des Benutzerausweises beträgt 24,-- DM/12,-- Euro.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familien-mitglieder übertragbar. Als Familienmit-glieder gelten der Ehegatte sowie die im Haushalt lebenden Kinder.

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahre. Er ist gebührenpflichtig.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familienmit-glieder übertragbar.

 

 

§ 3 (2)

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einem Fristzettel angegeben, der jedem entliehenen Werk beiliegt. Ein Benutzer, dem der Fristzettel abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einer maschinell erstellten Ausleihquittung angegeben, die jedem Benutzer bei der Ausleihe ausgehändigt wird. Ein Benutzer, dem die Ausleihquittung abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

§ 3 (3)

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzerausweises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angege-benen Ausweisnummer, der Medien-nummer und des bisherigen Rückgabe-datums beantragt werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur entsprochen werden, wenn keine anderweitige Be-stellung vorliegt.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzeraus-weises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angegebenen Benutzer-nummer, der Mediennummer und des bisherigen Rückgabedatums beantrag werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur ent-sprochen werden, wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt. 

 

 

§ 3 (4)

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr in Höhe von 3,-- DM/1,50 Euro je Medien-einheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung in voraus zu entrichten.

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung im Voraus zu entrichten.

§ 3 (5)

Medien, die nicht im Bestand der Kreis- und Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr von

5,00 DM/2,50 Euro je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im voraus zu entrichten.

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im Voraus zu entrichten.

§ 4 a

(7)

neu:

§ 5 (7)

Die Kreis- und Stadtbücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

Die Stadtbücherei Erkelenz übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

§ 5 (1)

neu:

§ 6 (1)

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben. Diese betragen vom Beginn der ersten Über-schreitungswoche nach dem vorge-schriebenen Rückgabedatums bis zur sechsten Woche einschließlich je Woche und Medieneinheit 2,60 DM/1,30 Euro.

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben.

 

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

§ 6

neu:

§ 7

Für besondere Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Kreis- und Stadt-bücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Neuausstellung eines verloren-gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises

5,-- DM/2,50 Euro

  1. Neubeschaffung eines beschädig-ten EDV-Etiketts

2,-- DM/1,00 Euro

  1. Nutzung des in der Bücherei vorhandenen Kopierautomaten, je Kopie

0,20 DM/0,10 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten, je Seite

 0,25 DM/0,10 Euro

 

Für Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Stadtbücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Ausstellung eines Benutzerausweises 

12,00 Euro

  1. Neuausstellung eines verloren gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises 

2,50 Euro

  1. Säumnisgebühr je angefangene Woche 

1,30 Euro

  1. Vormerkung je Medieneinheit 

1,50 Euro

  1. Fernleihe je Medieneinheit

2,50 Euro

  1. Neuerstellung eines beschädigten EDV-Etiketts 

1,00 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten je Seite

0,10 Euro

§ 9

neu:

§ 10

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2007 in Kraft.

 

Diese Änderung tritt am 01.08.2007 in Kraft.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    05.09.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

„Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz wird wie folgt geändert:

 

 

Präambel

 

 

alt

 

neu

§ 1 (1)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger Arbeit, der musischen Beschäftigung und der Erholung.

§ 1 (2)

Die Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksge-bäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt.

Die Stadtbücherei erfüllt ihre Aufgaben, indem sie Bestände in den Räumen des Bibliotheksgebäudes zur Benutzung bereitstellt, Bestände zur Benutzung außerhalb des Bibliotheksgebäudes ausleiht, bei ihr nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken vermittelt und anhand ihrer Kataloge und Bestände mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt

§ 1 (3)

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz zu benutzen.

Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

§ 2 (4)

Satz 1

u. 2

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung des Benutzerausweises beträgt 24,-- DM/12,-- Euro.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familien-mitglieder übertragbar. Als Familienmit-glieder gelten der Ehegatte sowie die im Haushalt lebenden Kinder.

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzer-ausweis hat eine Laufzeit von zwei Jahre. Er ist gebührenpflichtig.

 

Der Benutzerausweis ist auf Familienmit-glieder übertragbar.

 

 

§ 3 (2)

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einem Fristzettel angegeben, der jedem entliehenen Werk beiliegt. Ein Benutzer, dem der Fristzettel abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Der Rückgabetag ist auf einer maschinell erstellten Ausleihquittung angegeben, die jedem Benutzer bei der Ausleihe ausgehändigt wird. Ein Benutzer, dem die Ausleihquittung abhanden gekommen ist, kann sich nicht auf die Unkenntnis des Rückgabetermins berufen.

§ 3 (3)

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzerausweises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angege-benen Ausweisnummer, der Medien-nummer und des bisherigen Rückgabe-datums beantragt werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Kreis- und Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur entsprochen werden, wenn keine anderweitige Be-stellung vorliegt.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wobei Medien und Benutzerausweis vorzulegen sind. Aus wichtigen Gründen kann die Verlängerung schriftlich oder telefonisch unter Angabe des Namens des Inhabers des Benutzeraus-weises, der auf der Rückseite des Benutzerausweises angegebenen Benutzer-nummer, der Mediennummer und des bisherigen Rückgabedatums beantrag werden. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist bei der Stadtbücherei Erkelenz eingegangen sein. Anträgen auf Verlängerung kann nur ent-sprochen werden, wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt. 

 

 

§ 3 (4)

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr in Höhe von 3,-- DM/1,50 Euro je Medien-einheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung in voraus zu entrichten.

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Werk für ihn vorliegt oder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Medien werden eine Woche vom Tage der Benachrichtigung an für den Besteller bereitgehalten.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Vorbestellungen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist bei der Vorbestellung im Voraus zu entrichten.

§ 3 (5)

Medien, die nicht im Bestand der Kreis- und Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr von

5,00 DM/2,50 Euro je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im voraus zu entrichten.

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können von anderen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

Zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes wird für Fernleihen eine Gebühr je Medieneinheit erhoben. Dieser Betrag ist ebenfalls im Voraus zu entrichten.

§ 4 a

(7)

neu:

§ 5 (7)

Die Kreis- und Stadtbücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

Die Stadtbücherei Erkelenz übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist

 

§ 5 (1)

neu:

§ 6 (1)

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben. Diese betragen vom Beginn der ersten Über-schreitungswoche nach dem vorge-schriebenen Rückgabedatums bis zur sechsten Woche einschließlich je Woche und Medieneinheit 2,60 DM/1,30 Euro.

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

Bei Überschreitung der Leihfrist (§ 3) werden Säumnisgebühren erhoben.

 

Die Säumnisgebühren können ohne besondere Mahnung erhoben werden und sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Medien nicht erhalten hat.

§ 6

neu:

§ 7

Für besondere Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Kreis- und Stadt-bücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Neuausstellung eines verloren-gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises

5,-- DM/2,50 Euro

  1. Neubeschaffung eines beschädig-ten EDV-Etiketts

2,-- DM/1,00 Euro

  1. Nutzung des in der Bücherei vorhandenen Kopierautomaten, je Kopie

0,20 DM/0,10 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten, je Seite

 0,25 DM/0,10 Euro

 

Für Maßnahmen, Leistungen oder Handlungen der Stadtbücherei Erkelenz, auch im Rahmen des auswärtigen Leihverkehrs, werden folgende Gebühren bzw. Entgelte erhoben:

 

 

  1. Ausstellung eines Benutzerausweises 

12,00 Euro

  1. Neuausstellung eines verloren gegangenen, beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Benutzerausweises 

2,50 Euro

  1. Säumnisgebühr je angefangene Woche 

1,30 Euro

  1. Vormerkung je Medieneinheit 

1,50 Euro

  1. Fernleihe je Medieneinheit

2,50 Euro

  1. Neuerstellung eines beschädigten EDV-Etiketts 

1,00 Euro

  1. Ausdruck von Internetseiten je Seite

0,10 Euro

§ 9

neu:

§ 10

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2007 in Kraft.

 

Diese Änderung tritt am 01.08.2007 in Kraft.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 6     Angelegenheiten aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.08.2007      
Ö 6.1  
2. Änderung des Bebauungsplanes 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/082/2007  
Ö 6.2  
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/083/2007  
Ö 7  
Änderung der Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz  
A 10/644/2007  
Ö 8  
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen  
Enthält Anlagen
A 30/055/2007  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Information über die Entwicklung des Haushaltes 2007 - Bericht durch den Kämmerer  
A 20/008/2007  
Ö 10  
Antrag BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 17.08.2007 "Umsiedlungsangelegenheiten"  
/001/2007  
Ö 11  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 16.05.2007 bis 15.08.2007  
Enthält Anlagen
A 20/082/2007  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)