Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„ 1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher
Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mittewird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange,
wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird gemäß § 10 BauGB hiermit als Satzung
beschlossen.“
12.09.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„ 1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher
Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mittewird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange,
wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird gemäß § 10 BauGB hiermit als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis:14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
13.09.2006 - Hauptausschuss
Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„ 1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher
Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mittewird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange,
wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird gemäß § 10 BauGB hiermit als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
27.09.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss(als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„ 1.Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird gemäß § 10 BauGB hiermit als Satzung beschlossen.“