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Tatbestand: Von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Katholischen Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, wurde die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule beantragt. Mit Entscheidung vom 01.02.2006 wurde festgestellt, dass das Einleitungsverfahren zur Umwandlung erfolgreich war. In der Zeit vom 18.03.2006 bis zum 21.03.2006 fand die Abstimmung über den Antrag statt. Da mehr als 2/3 der Erziehungsberechtigten für die Umwandlung gestimmt haben, ist diese gemäß § 27 Abs. 3 SchulG durchzuführen. Die Umwandlung bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung Köln. Diese wurde zwischenzeitlich erteilt. Beschluss: „Aufgrund des Abstimmungsergebnisses über den Antrag auf Umwandlung wird gem. § 27 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) die Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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