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Auszug - Umwandlung der Katholischen Grundschule Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, in eine Gemeinschaftsgrundschule als Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60, Abs. 2 GO NW  

 
 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 40/101/2006 Umwandlung der Katholischen Grundschule Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, in eine Gemeinschaftsgrundschule als Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60, Abs. 2 GO NW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit einstimmig genehmigt:

Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit einstimmig genehmigt:

 

„Aufgrund des Abstimmungsergebnisses über den Antrag auf Umwandlung wird gem. § 27 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) die Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.“