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Bürgermeister Jansen trägt vor, dass auf Grund der Beratungen des Hauptausschusses eine Größenempfehlung und eine gemeinsame Liste zur Ausschussbesetzung vorliege. Er fragt, ob hierzu jemand das Wort wünsche. Dies ist nicht der Fall. Er selber nimmt an der Abstimmung nicht teil. Beschluss: „1.In den Wahlausschuss werden gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) 10 Beisitzer/innen gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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