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Vorlage - A 61/060/2006  

 
 
Betreff: 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX "Erkelenz-Nord" (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
12.09.2006 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2006 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.09.2006 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 11. Änd. BBP Nr. XX - TÖB PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 09.05.2006 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der gemäß § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführenden 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte beschlossen. Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 vom 09.06.2006 in der Zeit vom 19.06.2006 bis 21.07.2006. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurden mit Schreiben vom 14.06.2006 über die Auslegung informiert.

 

Während dieser Auslegung wurden weder durch den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte noch von  der Öffentlichkeit  abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens eine planungsrechtliche Anregung vorgetragen, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte – Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Beschluss aufgeführt ist.

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung beschlossen werden.

 

Umweltprüfung

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„ 1.      Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte  wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.        Der Bebauungsplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird gemäß § 10 BauGB hiermit als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die der Stadt Erkelenz für die Herstellung der Erschließungsanlagen entstehenden Kosten in Höhe von 4.100,-- Euro werden vom Grundstückseigentümer in voller Höhe erstattet. Entsprechende Ansprüche wurden durch einen abgeschlossenen Folgekostenvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Erkelenz abgesichert.

Anlage:

Anlage:

Anlage 1 zur Beschlussvorlage der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung 11. Änd. BBP Nr. XX - TÖB (20 KB) PDF-Dokument (6 KB)