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Tatbestand: Das dem Betrieb gewerblicher Art Verkehrsbetrieb der Stadt Erkelenz in 1995 zugewiesene Widmungskapital resultiert aus der damals vorgenommenen Einlage der Beteiligung an der Wasserwerk der Stadt Erkelenz GmbH. Diese Beteiligung wurde im Jahre 1998 veräußert. Eine langfristig dem Betrieb gewerblicher Art zugewiesene Kapitalbasis ist seither nur noch notwendig in Bezug auf das vorhandene Anlagevermögen, welches insbesondere das Gebäude der Tiefgarage in der H.-J.-Gormanns-Straße in Erkelenz umfasst. Das Anlagevermögen hat zum 31. Dezember 2005 noch einen Buchwert von ca. 443 T€. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist daher ein langfristiges Kapital in dieser Höhe als ausreichend anzusehen. Als langfristiges Kapital ist das Eigenkapital anzusehen. In Anbetracht des vorhandenen Gewinnvortrages, welcher dem Betrieb langfristig zur Verfügung steht, ist ein Widmungskapital in Höhe von ca. 185 T€ ausreichend. Aus diesem Grunde ist eine Herabsetzung des Widmungskapitals um 1.200 T€ betriebswirtschaftlich sinnvoll. Diese Herabsetzung des Widmungskapitals erfolgt buchungstechnisch zu Lasten des Verrechnungskontos gegenüber der Stadt Erkelenz. Zahlungen resultieren aus diesem Vorgang also nicht, sondern es wird mit der Forderung gegen die Stadt Erkelenz aufgerechnet. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):„Das dem Betrieb gewerblicher Art Verkehrsbetrieb der Stadt Erkelenz zugewiesene Widmungskapital ist auf Grund der nunmehr geringeren notwendigen Kapitalbasis um 1.200.000,00 Euro auf 184.914,98 Euro zu vermindern. Diese Kapitalverminderung erfolgt zu Lasten des Verrechnungskontos gegenüber der Stadt Erkelenz.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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