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Vorlage - A 30/040/2006  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2006 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.09.2006 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen  

Tatbestand:

Tatbestand:

Aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme muss die Zweckbestimmung der Wegeparzellen der Gemarkung Immerath Flur 22, Nrn. 52, 54, 83 teilweise und 60, 61, 65 und 73 komplett  aufgehoben werden.

 

Eigentümer der Wegeparzellen ist die Stadt Erkelenz.

 

Da diese Wirtschaftswege im Flurbereinigungsverfahren Immerath entstanden sind, kann eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen. Dort ist festgelegt, dass eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur über den Erlass einer entsprechenden Satzung möglich ist. 

 

Die Absichtserklärung, eine entsprechende Satzung zu erlassen, wurde am 09.06.2006 im  Amtsblatt bekanntgemacht und eine zweimonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden in dieser Frist nicht erhoben.

 

Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde beim Landrat des Kreises Heinsberg zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die genehmigte Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 22, Nrn. 52, 54, 83 teilweise und 60, 61, 65 und 73 komplett, aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme, wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

RWE-Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der Inanspruchnahme der Wegeparzellen die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen.

Anlage:

Anlage:

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen (42 KB)