„Herr Dr. Hans-Heiner Gotzen wird gemäß §§ 68 (1)
und 71 (1) GO NW mit Wirkung vom 01.01.2007 für die Dauer von 8 Jahren zum
Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
Die zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach der
Eingruppierungsverordnung.“
27.09.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Herr Dr. Hans-Heiner Gotzen wird gemäß §§ 68 (1) und 71 (1) GO NW mit Wirkung vom 01.01.2007 für die Dauer von 8 Jahren zum Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes.
Die zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis:einstimmig
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen kehrt in die Sitzung zurück. Bürgermeister Jansen gratuliert ihm herzlich zur Wiederwahl und fragt, ob er diese Wahl annehme. Herr Dr. Gotzen bejaht dies und nutzt die Gelegenheit, dem Rat herzlich für das ihm einstimmig ausgesprochene Vertrauen zu danken und trägt vor, dass er dieses als Verpflichtung für die Zukunft sehe, zusammen mit dem Verwaltungsvorstand zum Wohle der Erkelenzer Bürger zusammenzuarbeiten. Er hoffe, dass man noch viel für die Stadt Erkelenz bewegen könne. Schon jetzt lade er dazu ein, seine Wiederwahl im Anschluss an die nächste Ratsitzung im Rahmen eines Umtrunkes zu feiern.