Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.
Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2021er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
09.06.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.
Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2021er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.
Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2021er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“