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Tatbestand: Die Stadt Erkelenz ist an der KKP mit einem Anteil von 7,69 % bzw. einer Stammeinlage von 2.000,00 € beteiligt. Die KKP wiederum hat als Hauptgegenstand den Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage in Form einer Beteiligung an einer noch zu gründenden KLAR. Die Details wurden dem Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung am 29. September 2021 mitgeteilt. Der Rat hat zur Gründung der Klar seine einstimmige Zustimmung gegeben.
In der Sitzungsvorlage am 29. September 2021 wurde u.a. mitgeteilt, dass die Beteiligung der KKP an der KLAR in einer Beteiligungsspanne von 24 – 29 % vorgenommen werden würde. Mittlerweile sind zwei Kommunen (Bergisch Gladbach und Niederkassel) aus dem Interessentenkreis ausgeschieden und dafür eine andere Kommune (Bonn) dazu gekommen. Durch diesen Wechsel bei den Gründungsmitgliedern verschiebt sich der Prozentsatz der KKP an der KLAR auf einen Anteil von 21,4 % (siehe beigefügte Anlage). Die zuständige Bezirksregierung Köln hat in einer Vorabstimmung darauf hingewiesen, dass dieser neue Anteil von 21,4 % nicht mehr vom seinerzeitigen Beschluss in einer Beteiligungsspanne von 24 – 29 % gedeckt ist. Die Bezirksregierung weist daher auf die Notwendigkeit hin, die sich im Projektverlauf ergebende Anpassung der prozentualen Verhältnisse durch einen Ratsbeschluss bestätigen zu lassen.
Um einen Spielraum für technische Anpassungen der Mengen und damit der prozentualen Beteiligungsverhältnisse zu haben, haben sich die Projektpartner darauf verständigt, eine Untergrenze von minimal 19,3 % festzusetzen.
Damit die neue Gesellschaft zur Jahresmitte gegründet werden kann, ist eine entsprechende Beschlussfassung zu möglichen Beteiligungsspannen notwendig. Der Rat wird daher um Zustimmung gebeten, die Mindestbeteiligung der KKP an der KLAR auf 19,3 % festzusetzen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz ändert den Beschluss vom 29. September 2021 dahingehend ab, dass die Zustimmung zur Beteiligung der KKP GmbH an der KLAR GmbH erteilt wird, wenn der Gesellschafteranteil der KKP GmbH an der KLAR GmbH mindestens 19,3 % beträgt. Finanzielle Auswirkungen: Ergeben sich aus der abschließenden Feststellung des Beteiligungsverhältnisses der KKP an der KLAR Anlage: Modellberechnungen zur Beteiligung der KKP an der KLAR
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