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Vorlage - A 20/571/2022  

 
 
Betreff: Vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur "Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20. Dezember 2001"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2022 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.06.2022 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vierte Änderungssatzung vom 15.06.2022 zur Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001  
Synopse zur vierten Änderungssatzung  

Tatbestand:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31. März 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz dahingehend zu ändern, dass Assistenzhunde im Sinne des § 12 e, Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zukünftig von der Hundesteuer befreit sind. Diese Befreiung sollte gleichzeitig auch für „pensionierte“ Assistenzhunde gelten.

 

Diesem Auftrag folgend, wird die als Anlage beigefügte vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur „Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20. Dezember 2001“ zur Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat).

„Die als Anlage 1 beigefügte vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur „Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20. Dezember 2001“ wird beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Unerheblich.


Anlagen:

Vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur „Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001

Synopse zur vierten Änderungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vierte Änderungssatzung vom 15.06.2022 zur Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001 (101 KB)      
Anlage 2 2 Synopse zur vierten Änderungssatzung (185 KB)