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Tatbestand: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31. März 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz dahingehend zu ändern, dass Assistenzhunde im Sinne des § 12 e, Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zukünftig von der Hundesteuer befreit sind. Diese Befreiung sollte gleichzeitig auch für „pensionierte“ Assistenzhunde gelten.
Diesem Auftrag folgend, wird die als Anlage beigefügte vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur „Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20. Dezember 2001“ zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat). „Die als Anlage 1 beigefügte vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur „Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20. Dezember 2001“ wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Unerheblich. Anlagen: Vierte Änderungssatzung vom 15. Juni 2022 zur „Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001“ Synopse zur vierten Änderungssatzung
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