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Tatbestand: Für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Holzweiler stehen laut aktuellem Haushaltsplan insgesamt 540.000,00 € zur Verfügung. Eine Teilsumme (98.000,00 €) ist davon bereits bis zum 31.12.2021 verausgabt worden
Bereits im vierten Quartal 2021 hat sich herauskristallisiert, dass der zur Verfügung stehende Betrag von 540.000,00 € wohl nicht ausreichen wird. Der Grund dafür war, dass in der ursprünglichen Kalkulation davon ausgegangen wurde, dass das Projekt aufgrund der übersichtlichen Größe mit eigenem Personal, d. h. ohne externe Architekten und Fachplaner umgesetzt werden könnte. Aufgrund der der personellen Ausfälle beim Hochbauamt ist dies jedoch nicht möglich, so dass externe Hilfe in einem monetären Umfang von 65.000,00 € zur Ausführung beauftragt werden mussten.
Neben diesen zusätzlichen externen Personalkosten hat sich bei der Ausschreibung der Rohbauarbeiten als auch der Stahlbauarbeiten ein Mehrbedarf von ca. 96.000,00 € ergeben.
Weitere Gewerke über insgesamt erwartete 65.000,00 € sind noch in 2022 zu vergeben, so dass sich hierbei evtl. auch noch weitere Mehrauszahlungen ergeben könnten. Nach derzeitigem Stand wird jedoch nicht damit gerechnet.
Insgesamt sind aktuell 161.000,00 € zur Verfügung zu stellen, damit einerseits die submittierten Gewerke vergeben werden können und andererseits die noch auszuschreibenden Gewerke ausgeschrieben und beauftragt werden können.
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich entsprechend von bisher 540.000,00 € auf ca. 701.000,00 €.
Da insbesondere die Vergaben für die bereits submittierten Gewerke kurzfristig erfolgen müssen, sind die fehlenden Mittel von 161.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bereitzustellen. Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel sieht das Gesetz u. a. vor, dass solche überplanmäßigen Auszahlungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW nur zulässig sind, wenn der Rat dazu vorher seine Zustimmung gegeben hat. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei zwei anderen Maßnahmen, die im 2022er Haushaltsplan vorgesehen sind, aber in 2022 nicht in voller Höhe benötigt werden, bzw. erst in 2023 zur Ausführung kommen werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Beschlussentwurf.
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