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Vorlage - RKS/016/2022  

 
 
Betreff: Prüfung der Klimaschutzrelevanz für Beschlussvorlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Klimaschutz und Nachhaltigkeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
08.06.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2022 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.06.2022 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat vor dem Hintergrund der 2019 stattgefundenen Diskussion über den „Klimanotstand“ in der Sitzung vom 25.09.2019 die „Verpflichtungserklärung für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ beschlossen. Darin anerkennt der Rat der Stadt Erkelenz „die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität.“

Konkret beschloss der Rat unter anderem: „Die Stadt Erkelenz wird bei zu treffenden Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“ Daran anknüpfend stellt sich die Frage, wie die Ausschüsse und der Rat der Stadt Erkelenz die Auswirkungen ihrer Entscheidungen hinsichtlich der Relevanz für den Klimawandel und seiner Folgen gut informiert und fundiert treffen können. Diese Frage haben sich andere Städte und Kommunen ebenfalls gestellt. Ein Instrument zur Hilfestellung bei der Entscheidung ist die Prüfung der Klimaschutzrelevanz in Beschlussvorlagen. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag dazu einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann. Daneben existieren Vorschläge von anderen Instituten (ifeu), Energieagenturen und verschiedenen Kommunen, die ihre eigenen Klimaschutzrelevanz-Prüfungen mit zum Teil abweichenden Bezeichnungen wie Klimacheck oder Klimawirkungsprüfung für Beschlussvorlagen entwickelt und eingeführt haben. Die Ansätze sind dabei in Art und Umfang sehr unterschiedlich und reichen von pragmatischen, wenig aufwendigen qualitativen Prüfungen bis hin zu komplexen, mehrstufigen zahlenbasierten Prüfverfahren, die einen großen Aufwand erfordern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Prüfung der Klimarelevanz in Beschlussvorlagen ein zielführendes Instrument sein kann, den Klimaschutz in Erkelenz im Sinne der politisch formulierten Zielsetzungen voranzubringen. Dabei sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Zum einen werden die Fachabteilungen der Verwaltung angehalten, bei jeder Beschlussvorlage zu hinterfragen, ob diese klimarelevant ist und ggf. Lösungen und Alternativen mitzudenken, die positivere Auswirkungen für Klima und Umwelt haben und dies transparent zu machen. Damit soll die Betrachtung der Klimaauswirkungen noch stärker als bisher als grundlegendes Prinzip in das tägliche Handeln und Denken der Verwaltung eingehen. Zum anderen wird es den politischen Entscheidungsträgern ermöglicht bzw. erleichtert, ihre Beschlüsse hinsichtlich der Klimarelevanz zu bewerten und zu treffen. Das Prinzip ist damit ähnlich wie bei den in den Beschlussvorlagen dokumentierten finanziellen Auswirkungen.

Wichtig aus Sicht der Verwaltung sind dabei folgende Aspekte: Die Prüfung der Klimarelevanz durch die Fachabteilungen muss leicht anzuwenden sein und darf keine nennenswerte Mehrbelastung in der täglichen Arbeit sein. Deshalb muss die Prüfsystematik mit den Fachabteilungen innerhalb der Verwaltung entwickelt und abgestimmt werden. Darüber hinaus muss die Prüfung der Klimarelevanz in der Beschlussvorlage so gestaltet sein, dass diese für die Politik nachvollziehbar und logisch ist. Beide Anforderungsperspektiven sprechen für einen einfachen, „pragmatischen Klimacheck“, der innerhalb der Verwaltung in Rücksprache mit der Politik zu entwickeln ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, die Erarbeitung einer Prüfung der Klimarelevanz für Beschlussvorlagen zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag für eine Vorgehensweise zur Prüfung der Klimaschutzrelevanz für politische Beschlussvorlagen zu erarbeiten und bis September 2022 als Vorschlag zur Beratung im Ausschuss vorzulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine