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Vorlage - A 20/572/2022  

 
 
Betreff: Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2021 der Stadt Erkelenz und des Lageberichtes gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2022 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.06.2022 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2021 wurde gem. § 95 Abs. 5 GO NRW formgerecht am 14. April 2022 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes und des Lageberichtes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 102 Abs. 1 GO NRW. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2021 und des dazugehörigen Lageberichtes. Der Rat stellt schließlich den durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss und Lagebericht bis spätestens zum 31.12.2022 durch Beschluss fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 

Ohne dieser noch zu erfolgenden Prüfung zu sehr vorweg zu greifen, können bereits hier einige wichtige Kennzahlen veröffentlicht werden: Die 2021er-Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 6.594.023,18 € ab. Soweit die Prüfung keine Beanstandungen ergeben, erhöht sich dadurch der Bestand der Ausgleichsrücklage auf 37.943.043,53 € (Stand zum NKF-Beginn am 01.01.2007: 14.705.653,00 €). Das Eigenkapital erreicht ebenso einen neuen Höchstwert von 229.009.824,44 € (01.01.2007: 206.506.615,99 €). Die Verbindlichkeiten aus „Krediten für Investitionen“ konnten zum Jahresultimo um 1.796.610,57 € auf nunmehr nur noch 6.968.679,24 € (01.01.2007: 29.239.941,67 €) reduziert werden.

 

Weitere Details zum 2021er Jahresabschlussentwurf werden im Rahmen der Vorstellung des Sitzungspunktes im Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2021er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Jahresabschlusses 2021 (wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet)